Ehegattinnen und eingetragene Partnerinnen von Landwirtinnen und Landwirten sollen künftig eine Mutterschaftsentschädigung erhalten. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion der ehemaligen BDP-Fraktion mit 98 zu 84 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen.
Als eine Möglichkeit wird vorgeschlagen, dass der Partnerin ein Barlohn ausgerichtet wird, welcher bei der AHV deklariert und auf ein auf sie lautendes Konto einbezahlt wird. Ein andere Möglichkeit wäre, dass die Partnerin sich als Selbstständigerwerbende bei der Ausgleichskasse anmeldet. Das Einkommen werde dann unter beiden Partnern aufgeteilt und bei der AHV deklariert.
«Bei vielen landwirtschaftlichen Betrieben wird das gesamte Einkommen gegenüber der Ausgleichskasse als Einkommen des Betriebsleiters deklariert, unabhängig von der Tätigkeit und dem Beschäftigungsgrad der Ehegattin oder eingetragenen Partnerin auf dem Hof», heisst es in der Motion. Die Ehegattin oder die eingetragene Partnerin erhalten für ihre betriebliche Tätigkeit keinen Lohn und gilt sozialversicherungsrechtlich als Nichterwerbstätige. Die Ehegattin oder eingetragene Partnerin hat demnach keinen Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung.
Dieser Umstand sei stossend, hielt die BDP fest. Die Motion fordert in einem ersten Punkt, dass Ehegattinnen oder eingetragene Partnerinnen künftig als Unselbstständigerwerbende gelten und demzufolge einen Lohn erhalten. «Der Lohn wird dabei zwingend als Barlohn auf ein separates Konto, lautend auf den Namen der Ehegattin oder eingetragenen Partnerin, ausbezahlt», heisst es weiter.
Heinz Siegenthaler (Die Mitte/BE) wandte sich direkt an den Bundesrat, der die Motion ablehnt: «Hier braucht es eine dringende Lösung. Daher ist es mir eigentlich nicht klar, wieso der Bundesrat diese Problematik zwar erkennt, aber dann ablehnend Stellung nimmt. Als Zeichen für die Bäuerinnen bitte ich Sie, diese Motionen zu unterstützen. Danach kann die Gesetzesarbeit erfolgen, und da wir dann noch die Agrarpolitik 2022 plus zu diskutieren haben, kann gleich alles dort geregelt werden.»
Die Motion geht an den Ständerat.

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