Nagoya-Protokoll: Umsetzung bereinigt

Die Schweiz kann dem Nagoya-Protokoll, das den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung international regelt, beitreten. Der Ständerat hat am Donnerstag die letzte Differenz in der Vorlage bereinigt und sie damit für die Schlussabstimmung bereitgemacht.

Die Schweiz kann dem Nagoya-Protokoll, das den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung international regelt, beitreten. Der Ständerat hat am Donnerstag die letzte Differenz in der Vorlage bereinigt und sie damit für die Schlussabstimmung bereitgemacht.

Im Zentrum der für die Einhaltung des Nagoya-Protokolls nötigen Anpassungen im Natur- und Heimatschutzgesetz steht die Sorgfaltspflicht für jene, die genetische Ressourcen aus anderen Vertragsstaaten nutzen. Das soll sicherstellen, dass Vorschriften der betreffenden Staaten eingehalten und Vorteile aus der Nutzung gerecht aufgeteilt werden.

Differenz beim traditionellen Wissen

Die letzte Differenz zwischen den Kammern betraf die Nutzung des Wissens von indigenen Gemeinschaften zu genetischen Ressourcen. Der Ständerat schloss sich auf Antrag der Mehrheit der Umweltkommission (UREK) dem Nationalrat an - nicht zuletzt, um die Vorlage in der Frühjahrssession zu bereinigen. Damit untersteht nur traditionelles Wissen, das noch nicht frei zugänglich ist, dem Protokoll.

Eine rot-grüne Minderheit hätte dieses Wissen generell dem Protokoll unterstellen wollen. Sprecher Robert Cramer (Grüne/GE) sagte, Ziel des Protokolls sei es, traditionelles Wissen zu schützen und das mit Rechtssicherheit. Der Antrag wurde mit 24 zu 13 Stimmen abgelehnt.

Umweltministerin Doris Leuthard räumte auf Nachfrage von Didier Berberat (SP/NE) ein, dass nicht klar sei, ob dieses Wissen mit dem Einverständnis der indigenen Gemeinschaft zugänglich gemacht worden sei oder nicht. Der Weg, um Klarheit zu schaffen, seien die Diskussionen in der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO). Gegebenenfalls müsse das Gesetz später angepasst werden.

Kein Ausschluss von Schädlingen

Ein Diskussionspunkt war auch der Ausschluss von Schädlingen und Krankheitserregern, die ausschliesslich eine Bedrohung der Biodiversität, der Landwirtschaft und des Menschen darstellen, aus dem Geltungsbereich des Protokolls. Angeregt hatte die Änderung die Pharmabranche.
Sie befürchtete, dass Länder bei Grippewellen den Zugang zu Erregern blockieren könnten, mit denen Impfstoffe hergestellt werden, bis sie besondere Vorteile erhalten. Der Ständerat schloss sich dem Kompromissvorschlag des Nationalrates an, der es ermöglicht, dass in Notlagen ein schneller Zugang zu Impfstoffen gewahrt bleibt.

Zu Diskussionen Anlass gab schliesslich auch die Frage, ob mit Rücksicht auf das Züchterprivileg genetische Ressourcen für die Pflanzenzucht aus dem Protokoll ausgeklammert werden sollten. Hier schwenkte der Nationalrat auf die restriktive Linie des Ständerates ein, der für Pflanzenzüchtungen keine Ausnahmeregelung wollte.

Das Nagoya-Protokoll regelt die Verwendung von genetischen Ressourcen, welche die Pharma-, Kosmetik- oder Biotechindustrie sowie die Landwirtschaft und Forschung nutzen. Es soll dafür sorgen, dass Länder, aus denen Pflanzen- oder Tierressourcen stammen, bei der Vermarktung von Produkten aus diesen Ressourcen angemessen beteiligt werden und so der sogenannten Biopiraterie entgegen wirken.

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