Unter dem Eindruck der Erbschaftssteuer-Initiative haben sich die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte letztes Jahr für ein Rückwirkungsverbot von Volksinitiativen ausgesprochen. Die Nationalratskommission will die Idee nun aber doch nicht weiter verfolgen.
Sie beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 8 Stimmen, die 2015 angenommene parlamentarische Initiative abzuschreiben, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Nach Ansicht der Mehrheit könnte die Aufnahme eines Rückwirkungsverbots in der Verfassung allenfalls im Rahmen einer umfassenden Reform der Gültigkeitsvoraussetzungen für Volksinitiativen sinnvoll sein.
Der ehemalige Luzerner CVP-Nationalrat Ruedi Lustenberger, der die parlamentarische Initiative eingereicht hatte, wollte damit die Rechtssicherheit stärken. Der Bürger müsse in Treu und Glauben davon ausgehen können, dass Rechtsbestimmungen, die zum Zeitpunkt einer Handlung in Kraft sind, auch gelten würden, argumentierte er.
Die Erbschaftssteuer-Initiative sah vor, dass Schenkungen ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet werden. Über die Initiative wurde erst im Juni 2015 abgestimmt.