Der Nationalrat kann sich mit den Details des umstrittenen, totalrevidierten Alkoholgesetzes befassen. Er hat am Mittwochnachmittag zu Beginn der Debatte drei Rückweisungsanträge von Ratsmitgliedern abgelehnt, mit jeweils klaren Mehrheiten.
Lorenz Hess (BDP/BE) begründete seinen Rückweisungsantrag damit, dass die vorgeschlagene Besteuerung der Spirituosen nicht konform sei mit der Bundesverfassung. Lediglich die BDP, die SP und die Grünliberalen unterstützten seinen Antrag.
Sie kritisierten namentlich die vom Ständerat in die Vorlage eingebrachte und von SVP, FDP, CVP und Grünen unterstützte Ausbeutebesteuerung. Dieses Steuermodell soll einheimische Brennereien gegenüber ausländischen bevorzugen. Ausgegangen wird dabei von der erwarteten Ausbeute aus dem zu brennenden Rohstoff. Übertrifft die effektive Ausbeute bis zu einer gewissen Menge die Schätzung, ist sie steuerfrei. Ist die Ausbeute höher als diese Schwelle, gilt der normale Steuersatz.
Gregor Rutz (SVP/ZH) brachte dasselbe Argument vor, aber mit Bezug auf Wein und Bier und auf Verkaufsregulierungen für diese beiden Getränke. Gehe es darum, schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Rechnung zu tragen, sei in der Verfassung nur von gebrannten Wassern die Rede. Nicht einmal die ganze SVP-Fraktion unterstützte ihn.
Maja Ingold (EVP/ZH) schliesslich bemängelte in ihrem Rückweisungsantrag, dass mit der neuen Besteuerung der Prävention Mittel entzogen würden.