Bäche und Flüsse sollen kein Hindernis für die Deponie von unverschmutzem Aushubmaterial sein. Der Nationalrat hiess am Montag als Zweitrat eine entsprechende Lockerung des Gewässerschutzgesetzes gut.
Damit soll es möglich sein, Bäche oder Flüsse zu verbauen oder zu korrigieren, falls dies für eine Deponie notwendig. Die grosse Kammer stimmte mit 109 zu 69 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Der Ständerat hatte ohne Gegenstimme zugestimmt.
Angeregt hatte die Änderung der Kanton Bern in einer Standesinitiative. Die heutige starre Regelung habe dazu geführt, dass im Alpenraum Aushubmaterial lastwagenweise ins Tal habe befördert werden müssen, statt es vor Ort deponieren zu können.
Umweltministerin Doris Leuthard befürwortet die Änderung. Der Gewässerschutz werde nicht geschwächt, stellte sie fest. Die Linke lehnte die Lockerung ab, weil sie befürchtete, dass damit auch Begehrlichkeiten für weitere Ausnahmen geweckt würden. Zu den Fliessgewässern sei Sorge zu tragen.