Bauern, die ihre Tiere nicht vorschriftsgemäss halten, sollen nicht alle Subventionen verlieren. Der Nationalrat widerspricht in dieser Frage dem Ständerat - er hat am Montag zwei Vorstösse abgelehnt.
Sowohl die Motion von Ständerat This Jenny (SVP/GL) als auch die parlamentarische Initiative von Daniel Jositsch (SP/ZH) hatten ein Hauptziel: Landwirten, die ihre Tiere nicht gemäss Tierschutzgesetz halten, sollen alle Beiträge verweigert werden können und nicht nur jene Direktzahlungen, die in Zusammenhang mit der Tierhaltung stehen.Ursprung im Thurgau
Hintergrund ist ein Bundesgerichtsurteil zu einem Thurgauer Bauern, der vor Bundesgericht erfolgreich war. Er war wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes verurteilt worden. Unter anderem hatte er einen jungen verängstigten Hengst derart gewaltsam beschlagen lassen, dass das Pferd starb.
Die Thurgauer Behörden verweigerten dem Bauern die Direktzahlungen für das Jahr, in dem die Vorfälle geschehen waren. Der Tierhalter zog den Entscheid bis vor Bundesgericht, wo er schliesslich Recht bekam. Die Richter entscheiden, dass nur jener Teil der Direktzahlungen gestrichen werden dürfen, die mit der Tierhaltung zusammenhängen.
Kein Druck auf überforderte Landwirte
Während der Ständerat diese Praxis ändern wollte und der Motion von This Jenny im Dezember mit 22 zu 7 Stimmen zustimmte, entschied der Nationalrat am Montag anders: Er lehnte sie mit 93 zu 76 Stimmen ab. Zu Jositschs Initiative sagte er als Erstrat mit 95 zu 77 Stimmen Nein. Beide Vorstösse sind damit vom Tisch.
Jean-René Germanier (FDP/VS) argumentierte für die vorberatende Kommission, es wäre übertrieben, alle Beiträge zu streichen. Daniel Jositsch hielt dagegen, das Bundesgerichtsurteil habe auch in der breiten Öffentlichkeit Kopfschütteln ausgelöst.
Auch Markus Hausammann (SVP/TG) sagte «Tierquälerei ist verwerflich und ruft emotionale Reaktionen hervor», doch in dieser Frage gelte es, rationale Entscheidungen zu treffen. Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) warnte, dass eine generelle Kürzung der Beiträge überforderte Landwirte noch mehr unter Druck setzen würde.
Auch Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann bezeichnete das gänzliche Streichen als «nicht gerechtfertigt». Er verwies aber darauf, dass der Bundesrat das Anliegen in die Agrarpolitik 2014- 2017 einfliessen lassen werde.