Nationalrat will Tiermehl im Trog

Tierische Eiweisse aus Schlachtnebenprodukten von Schweinen und Hühnern sollen wieder als Futtermittel für allesfressende Nutztiere verwendet werden können. Die entsprechenden Vorstösse wurden vom Nationalrat stillschweigend an den Ständerat überwiesen.

Der Bundesrat solle die rechtlichen Anpassungen vornehmen, dass tierische Schlachtnebenprodukte für Tierfutter wieder verwendet werden können. Das verlangen gleich zwei fast identische politische Vorstösse von Links und Rechts.

Beide Motionen wurden heute vom Nationalrat an den Ständerat überwiesen. Auch der Bundesrat hat im Vorfeld Wohlwollen gezeigt und die Motionen dem Parlament zur Annahme empfohlen.

Reduziert Importe

Die Motion «Tierische Eiweisse nicht mehr vernichten» von Nationalrat Manuel Strupler (SVP/TG) fordert vom Bundesrat, rasch die nötigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die tierischen Eiweisse aus Schlachtnebenprodukten von Schweinen und Hühnern wieder als Futtermittel für allesfressende Nutztiere verwendet werden können.

Die Vernichtung dieser hochwertigen Proteine sei zu beenden, fordert Strupler. Die Rückführung eines möglichst grossen Teils der aus Schlachtnebenprodukten hergestellten Proteine in die Fütterung reduziere die Importe von pflanzlichen Eiweissträgern und schone die Ressourcen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme. 

Kreisläufe schliessen

Die Motion «Tierische Schlachtnebenprodukte verfüttern» von Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) fordert ebenfalls, rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, damit tierische Schlachtnebenprodukte für Tierfutter wieder verwendet werden können. 

Munz argumentiert, dass verarbeitete tierische Protein Sojaextraktionsschrot in erheblichen Mengen ersetzt können. Im Sinn der Kreislaufwirtschaft und der Transformation zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft gelte es, Kreisläufe zu schliessen und Nährstoffverluste zu minimieren.

In EU wieder erlaubt

Die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter wurde in der EU vor Kurzem wieder erlaubt. Die Verwendung ist wieder erlaubt, vorausgesetzt das Material stammt aus der Schlachtung gesunder Tiere.

Aufgrund der bestehenden Äquivalenz im Bereich des Veterinärrechtes seien auch in der Schweiz die entsprechenden Anpassungen so rasch als möglich vorzunehmen und umzusetzen, fordern die Motionen.

Kommentare (1)

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  • rh | 18.12.2021
    gratulation zu diesen vorstössen, diese änderung im futtermittelrecht verdient einen nobelpreis!! bitte alle öko-fussabdruck berechner vor um diesen Meilenstein mit handfesten Zahlen zu untermauern!! und wir bauern sollten uns nicht mehr dazu hinreissen lassen es den kühen zu geben, denkt an BSE-Krise

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