Nationalratskommission: 60 statt 80 Prozent Schweizer Rohstoffe für Label Schweiz

Der Druck der Nahrungsmittel-industrie auf die Politik zeigt Wirkung: Geht es nach der Rechts-kommission des Nationalrats, sollen in einem stark verarbeiteten Lebensmittel künftig 60 und nicht 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, damit das Produkt das Label «Schweiz» tragen darf.

sda |

Der Druck der Nahrungsmittel-industrie auf die Politik zeigt Wirkung: Geht es nach der Rechts-kommission des Nationalrats, sollen in einem stark verarbeiteten Lebensmittel künftig 60 und nicht 80 Prozent der Rohstoffe aus der Schweiz stammen müssen, damit das Produkt das Label «Schweiz» tragen darf.

Die Rechtskommission widerspricht damit dem Bundesrat, der einen Anteil von Schweizer Rohstoffen von 80 Prozent vorschreiben wollte. Sie kommt zudem auf einen Entscheid von Mitte Oktober zurück. Damals hatte sich die Kommission ebenfalls für einen Anteil von 80 Prozent ausgesprochen.

Kritik der Metzger nicht aufgenommen

Bestätigt hat die Rechtskommission aber den Entscheid, dass bei stark verarbeiteten Produkten 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen, wenn auf der Packung «Schweiz» draufstehen soll.

Festgehalten hat die RK zudem an der Bestimmung zu schwach verarbeiteten Naturprodukten, wonach von deren Rohstoffgewicht 80 Prozent aus der Schweiz stammen müssen. Die Kommission schlug damit die Warnung der Metzger und industriellen Fleischproduzenten in den Wind, wonach in der Schweiz nicht genug Fleisch produziert werde, um diesen Anteil zu erfüllen. Stattdessen schlugen sie einen Schweizer-Rohstoffanteil von 50 Prozent vor. Als zweite Bedingung wollen sie für solche Produkte die Schweiz als Verarbeitungsstandort vorschreiben.

In der Gesamtabstimmung empfiehlt die Kommission ihrem Rat das revidierte Markenschutzgesetz mit 18 zu 2 Stimmen zur Annahme. Das Wappenschutzgesetz hiess sie mit 19 zu 2 Stimmen gut.

Die Vorlage enthält bei der Berechnung des Rohstoffanteils auch eine Reihe Ausnahmen, die bereits an der Oktobersitzung festgelegt worden sind. So können Naturprodukte, die in der Schweiz nicht vorkommen, von der Berechnung ausgenommen werden - etwa Kakao.

Vorlage bereit für den Nationalrat

Berücksichtigt werden soll auch der Selbstversorgungsgrad. Je tiefer dieser bei einem Produkt liegt, desto weniger wird dieses in die Berechnung des Mindestanteils von Schweizer Rohstoffen einbezogen. Liegt der Selbstversorgungsgrad bei unter 20 Prozent, wild das Produkt gar nicht berücksichtigt.

Bereits früher beschlossen wurden die «Swissness»-Regeln für Non-food-Produkte aus der Industrie. Hier sollen 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen müssen, wenn Schweiz draufstehen soll. Zwei Anträge, diesen Anteil auf 50 Prozent zu senken, wurden mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Sie werden als Minderheitsanträge im Plenum behandelt werden. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Frühlingssession dem Thema annehmen.

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