Der Bundesrat soll bei der Renaturierung der Gewässer wieder auf die Bremse stehen. Die Raumplanungskommission des Nationalrats (UREK) will das der Bundesrat in der Gewässerschutzverordnung die Interessen der Landwirtschaft höher gewichtet.
Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, verlangt die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen unter anderem, dass der Gewässerraum nicht als Fruchtfolgefläche gilt und der Verlust solcher Flächen tatsächlich kompensiert wird.
Ziel der UREK ist es, dass die Kantone den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen besser berücksichtigen und innerhalb des Baugebietes den jeweiligen Gewässerraum unter Abwägung der verschiedenen Interessen flexibel festlegen können.
Eine Kommissionsminderheit spricht sich gegen jegliche Änderung der rechtlichen Vorgaben aus. Sie hält den Vollzug des Gesetzes für korrekt. Sie befürchtet, dass das Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung der Gewässer, das mit dem Gegenentwurf zur Renaturierungsinitiative erreicht worden ist. wieder in Frage gestellt wird.