Die neuen Regeln für Tankstellenshops gelten ab dem 1. Dezember. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Änderung des Arbeitsgesetzes auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Das Volk hatte dieser im September zugestimmt.
Die neuen Regeln gelten für Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Diese dürfen ab dem 1. Dezember für den Verkauf sämtlicher Produkte aus ihrem Sortiment rund um die Uhr Personal beschäftigen.
Heute darf die Tankstelle nachts Benzin verkaufen, das Tankstellenbistro Produkte wie Kaffee und Sandwiches. Der eigentliche Tankstellenshop in derselben Lokalität bleibt aber zwischen 1 Uhr und 5 Uhr geschlossen, weil nur bis 1 Uhr bewilligungsfrei Personal beschäftigt werden darf. Darum muss ein Teil des Ladens nachts abgesperrt oder abgedeckt werden.
Künftig dürfen die fraglichen Tankstellenshops rund um die Uhr ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen, wie das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schreibt.