Neues Regime in Tankstellenshops gilt ab 1. Dezember

Die neuen Regeln für Tankstellenshops gelten ab dem 1. Dezember. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Änderung des Arbeitsgesetzes auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Das Volk hatte dieser im September zugestimmt.

Die neuen Regeln für Tankstellenshops gelten ab dem 1. Dezember. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Änderung des Arbeitsgesetzes auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Das Volk hatte dieser im September zugestimmt.

Die neuen Regeln gelten für Tankstellenshops auf  Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem  Reiseverkehr. Diese dürfen ab dem 1. Dezember für den Verkauf  sämtlicher Produkte aus ihrem Sortiment rund um die Uhr Personal  beschäftigen.

Heute darf die Tankstelle nachts Benzin verkaufen, das  Tankstellenbistro Produkte wie Kaffee und Sandwiches. Der  eigentliche Tankstellenshop in derselben Lokalität bleibt aber  zwischen 1 Uhr und 5 Uhr geschlossen, weil nur bis 1 Uhr  bewilligungsfrei Personal beschäftigt werden darf. Darum muss ein  Teil des Ladens nachts abgesperrt oder abgedeckt werden.

Künftig dürfen die fraglichen Tankstellenshops rund um die Uhr  ohne Bewilligung Arbeitnehmende beschäftigen, wie das Departement  für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schreibt.

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