NW: Vollzugsverordnung zu Landwirtschaftsgesetz verabschiedet

Aufgrund der Agrarpolitik 2014-17 musste im Kanton Nidwalden das kantonale Landwirtschaftsgesetz angepasst werden. Der Regierungsrat hat nun die revidierte Vollzugsverordnung verabschiedet.

Aufgrund der Agrarpolitik 2014-17 musste im Kanton Nidwalden das kantonale Landwirtschaftsgesetz angepasst werden. Der Regierungsrat hat nun die revidierte Vollzugsverordnung verabschiedet.

Die Verordnung wird per 1. März 2014 in Kraft treten, wie der Nidwaldner Regierungsrat heute mitteilte. Wichtige neue Punkte sind unter anderem der Wegfall der Co-Finanzierung zwischen Bund und Kantonen bei den Öko-Qualitätsbeiträgen, wo der Bund jetzt die gesamten Beiträge finanziert, sowie die Einführung, Umsetzung und Finanzierung der neuen Beiträge für Landschaftsqualität. Bei diesen übernimmt der Kanton zehn Prozent der Finanzierung.

Das Wetter heute in

Lesershop

→ Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Habt Ihr diesen Herbst siliert?

45.4 % Ja
11.6 % Nein
36.2 % Noch nicht
6.8 % Mache kein Silo

Teilnehmer insgesamt 293

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?