Parlament für Gegenentwurf

Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben in der Schlussabstimmung am Dienstagvormittag dem Gegenentwurf zur Initiative für Ernährungssicherheit zugestimmt.

Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben in der Schlussabstimmung am Dienstagvormittag dem Gegenentwurf zur Initiative für Ernährungssicherheit zugestimmt.

Damit kommt der Gegenentwurf zur Abstimmung. Er muss vor das Volk, weil es ein direkter Gegenentwurf ist, der ebenfalls die Verfassung ändert. Ein möglicher Abstimmungstermin ist der 24. September.  

Protokoll aus den Räten von Dienstagvormittag: 

08.37 Uhr: Nationalratspräsident Jürg Stahl (SVP, ZH) gratuliert dem Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP, FR) zum heutigen Geburtstag. Das Ja zum Gegenentwurf sei wohl ein schönes Geburtstagsgeschenk für ihn, scherzt Stahl. 

08.36 Uhr: Enthalten haben sich: Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL), Margret Kiener Nellen (SP, BE), Christophe Schwaab (SP, VD), Eric Nussbaumer (SP, BL), Martin Bäumle (GLP, ZH), Beat Flach (GLP, AG), Thomas Weibel (GLP, ZH), Kathrin Bertschy (GLP, BE), Rosmarie Quadranti (BDP, ZH) und Hans-Ulrich Vogt (SVP, ZH). Bertschy hat letzte Woche kritisiert, der Gegenvorschlag sei unnötig und diene bloss dem Bauernverband zum Marketing. 

08.36 Uhr: Nein stimmen: Benoît Genecand (FDP, GE), Christian Wasserfallen (FDP, BE), Regine Sauter (FDP, ZH) und Ruedi Bigler (FDP, ZH). Wasserfallen liess letzte Woche in der Debatte via Fragen im Plenum durchblicken, dass er für Firmen Einschränkungen und teure Auflagen aufgrund des Kampfes gegen den Food Waste befürchtet. 

08.35 Uhr: Es wird abgestimmt. Auch hier resultiert ein sehr klares Ja. 175 Nationalräte sagen Ja, 5 sagen Nein, 10 enthalten sich.  

08.34 Uhr: Nun kommt der Nationalrat zur Schlussabstimmung über den Gegenentwurf. Es gibt keine Diskussion mehr nach der Einleitung durch Präsident Jürg Stahl (SVP, ZH). 

08.19 Uhr: Es wird abgestimmt. Das Resultat ist wiederum ein klares Ja: 36 Ja zu 4 Nein bei 4 Enthaltungen. Nein gestimmt haben: Ruedi Noser (FDP, ZH), Thomas Minder (parteilos, SH), Anita Fetz (SP, BS) und Roberto Zanetti (SP, SO). Enthalten haben sich: Alex Kuprecht (SVP, SZ), Philipp Müller (FDP, AG), Claude Janiak (SP, BL) und Andrea Caroni (FDP, AR). Nicht anwesend war: Olivier Français (FDP, VD). Sonst haben alle Ständerate abgesehen von Präsident Ivo Bischofberger (CVP, AI) zugestimmt. 

08.18 Uhr: Isidor Baumann verweist auf das verbindlich abgegebene Versprechen des Initiativkomitees, die Initiative am Dienstag noch am Mittag zurückzuziehen, wenn der Gegenentwurf in beiden Räten von der Schlussabstimmung angenommen wird. Tatsächlich hat das Initiativkomitee mit Präsident Markus Ritter dies am 13. Januar 2017 beschlossen.

08.17 Uhr: Isidor Baumann bezeichnet den Gegenentwurf, den er massgeblich mitgeprägt hat, als «umfassendes und ausgewogenenes Gesamtkonzept», das nun beide Räte in die Verfassung schreiben wollen. Damit könnten die längerfristigen Herausforderungen der Ernährungssicherheit für unsere Bevölkerung bewältigt werden. Der Gegenentwurf schliesse die ganze Kette von Produktion, Verarbeitung und Konsum ein. Baumann betont noch einmal, dass die Inlandproduktion «vorrangig» sei. 

08.15 Uhr: Der Ständerat behandelt den Gegenentwurf zur Initiative für Ernährungssicherheit gleich als allererstes Traktandum des Tages. Kommissionssprecher Isidor Baumann (CVP, UR) erinnert: Der Ständerat beschloss im November 2016, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Gleichzeitig beschloss er einen Gegenentwurf, den die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) ausgearbeitet hatte. Der Ständerat stimmte diesem Antrag damals mit 38 zu 4 Stimmen sehr klar zur. Nun hat sich letzte Woche der Nationalrat dem Ständerat angeschlossen, mit 173 zu 7 Stimmen ebenfalls sehr klar.  

Der nun verabschiedete Gegenvorschlag

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 104a Ernährungssicherheit 

 «Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für: 

a) die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;

 b) eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion; 

c) eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft; 

d) grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;

 e) einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.

Der Initiativtext 

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 104a Ernährungssicherheit

1 Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion; dazu trifft er wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsfläche und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie.

2 Er sorgt dafür, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die Rechtssicherheit und eine angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sind.

Art. 197 Ziff. 11 11. Übergangsbestimmung zu Art. 104a (Ernährungssicherheit) Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme von Artikel 104a durch Volk und Stände entsprechende Gesetzesbestimmungen. 

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