Parlamentskommissionen wollen Cassis-de-Dijon aufweichen

Lebensmittel aus der EU sollen in der Schweiz nicht ohne weitere Auflagen verkauft werden dürfen. Nach der Nationalratskommission hat sich auch die zuständige Ständeratskommission dafür ausgesprochen, wieder ein strengeres Regime einzuführen.

sda |

Lebensmittel aus der EU sollen in der Schweiz nicht ohne weitere Auflagen verkauft werden dürfen. Nach der Nationalratskommission hat sich auch die zuständige Ständeratskommission dafür ausgesprochen, wieder ein strengeres Regime einzuführen.

Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) beschloss mit 6  zu 5 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative Folge zu geben, wie  die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die nationalrätliche  Schwesterkommission kann damit einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.

Die Ständeratskommission hält allerdings fest, sie möchte die  Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips auf Lebensmittel nicht  grundsätzlich in Frage stellen. Gewährleistet werden müsse bloss,  dass die Qualitätsstrategie der Schweiz dadurch nicht gefährdet und  die Information der Konsumentinnen und Konsumenten nicht  beeinträchtigt werde.

Gemäss dem Wortlaut der parlamentarischen Initiative sollen  Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen werden. Gemäss  diesem Prinzip dürfen Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat  hergestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft  werden. Seit Juli 2010 gilt das Prinzip - mit gewissen  Einschränkungen - auch in der Schweiz: EU-Produkte können ohne  weitere Prüfung verkauft werden.

Ein Komitee um den Genfer Winzer Willy Cretegny hatte erfolglos  das Referendum dagegen ergriffen. Unterstützt wurde es sowohl von  der Grünen Partei als auch von der SVP. Dennoch gelang es dem  Komitee nicht, 50’000 Unterschriften zu sammeln.

Inzwischen haben die Gegner des Cassis-de-Dijon-Prinzips jedoch  eine Volksinitiative lanciert. Deren Ziel ist es, die Schweizer  Landwirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz schützen. Der Bund  soll Vorschriften zum Schutz der Inlandproduktion erlassen.  Insbesondere soll er den Markt über Zölle auf eingeführten Waren und  Einfuhrkontingente regulieren.

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