
Das Parlament erwartet von den Bundesämtern, dass sie zusammenarbeiten und für die betroffenen Betriebe bestmögliche Lösungen finden.
Renate Hodel
Ohne Gegenantrag erklärte sich die kleine Kammer einverstanden mit den Änderungen. Der Bundesrat muss nun einen Vorschlag zur Umsetzung des Vorstosses machen.
Eigenständige Regelung
Bei den Änderungen geht es zum einen um das Verhältnis zum EU-Recht betreffend per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Der Ständerat wollte ursprünglich, dass die Schweiz eigene Regeln erlässt, statt die EU-Trinkwasserrichtlinie zu übernehmen.
In der nun gutgeheissenen Version des Nationalrats muss der Bundesrat eine eigenständige Regelung lediglich prüfen. Zweitens erhält er im Sinne der Vorsorge den Auftrag, die Verwendung sogenannter Ewigkeitschemikalien einzuschränken, wo dies möglich ist.
In vielen Alltagsprodukten
Bei PFAS handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Chemikalien, die in zahlreichen Alltagsprodukten verarbeitet sind. Sie sind in der Umwelt nahezu nicht abbaubar und reichern sich daher in Organismen an – auch im menschlichen Körper. Bisher wurde weniger als ein Prozent aller PFAS auf gesundheitliche Auswirkungen untersucht.
Die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) schreibt in einem Faktenblatt, die Stoffe könnten krebserregend sein und die Fortpflanzung gefährden, wenn sie über mehrere Jahre hinweg wiederholt aufgenommen würden.
Landwirtschaftsbetriebe brauchen Hilfe
Die Diskussion um PFAS wird auch nach dem Entscheid weitergehen, wie die Debatte deutlich machte. So appellierte beispielsweise Daniel Fässler (Mitte/AI) an den Bundesrat, die von PFAS-Belastungen im Boden betroffenen Landwirte in Entscheidungen miteinzubeziehen. Parlament und Bundesrat seien gefordert.
«Wir müssen auch dafür sorgen, dass es bei den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben nicht zu existenzbedrohenden Situationen kommt. Sie benötigen eine rasche und spürbare Unterstützung, und zwar mit einem Massnahmenprogramm, das konkrete Hilfestellungen bietet und bei Härtefällen auch finanzielle Beiträge vorsieht», machte er deutlich. Begleitmassnahmen müssten parallel zu Weisungen und Vorschriften erarbeitet und erlassen werden und nicht später. Es brauche einen Runden Tisch. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider versicherte, ein rechtlicher Rahmen für Unterstützungsmassnahmen an Bauernbetriebe sei in Erarbeitung.
Was sind PFAS?
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien, die in verschiedenen industriellen Prozessen und Produkten, wie Textilien, elektronischen Geräten, Papierbeschichtungen, Farben, Feuerlöschschäumen und Skiwachsen eingesetzt werden. Die Stoffgruppe umfasst mehr als 5’000 verschiedene Verbindungen. Drei bekannte Einzelstoffe, die Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), die Perfluoroctansäure (PFOA) und die Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sind in der Schweiz und der EU mittlerweile weitgehend verboten.
Aufgrund ihrer Stabilität können sie aber in der Umwelt weiterhin nachgewiesen werden. PFAS können z.B. aus belasteten Standorten ins Grundwasser eingetragen werden. Ein weiterer Eintragsweg ist die Infiltration von Oberflächenwasser ins Grundwasser. Ins Oberflächenwasser wiederum gelangen die PFAS über gereinigtes Abwasser oder von belasteten Standorten. Aus belastetem Boden oder belastetem Tränkewasser für Tiere können PFAS auch in die Nahrungskette übergehen. Nach heutigem Kenntnisstand sind insbesondere Fleisch, Milch, Eier und Fische betroffen . Quelle: Interkantonales Labor