Der Bundesrat soll aufzeigen, welche Auswirkungen die Zulassung der pferdegestützten Therapien in der Landwirtschaftszone haben würde. Diese ist heute in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform.
Aus diesem Grund würden Anbieter in die Gewerbe- und Industriezone ausweichen, begründet die Umweltkommission des Nationalrats (Urek-N) ihre Motion. Dort sei aber eine artgerechte Tierhaltung nicht oder nur sehr schwer möglich.
Der Bundesrat soll zudem prüfen, ob andere tiergestützte Therapieformen ebenfalls von dieser Regelung betroffen sind. So könne eine allfällige Änderung im Raumplanungsgesetz für alle Therapietiere formuliert werden. Der Nationalrat stimmte der Motion stillschweigend zu. Der Bundesrat ist bereit, sie anzunehmen. Sie geht in den Ständerat.
