Die Schweiz und die EU haben die gleichen Regeln zur Pflanzengesundheit, um den grenzüberschreitenden Handel mit Gemüse, Früchten oder Schnittblumen zu erleichtern. Nach einer umfassenden Revision der Vorschriften macht der Bundesrat den Weg frei für die Aktualisierung des entsprechenden Abkommens.
Ziel ist die Anerkennung der Gleichwertigkeit der phytosanitären Bestimmungen. Der Bundesrat rechnet damit bis Ende Jahr, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Das ist die Voraussetzung für den freien Warenverkehr und die landesübergreifende Koordination der Vorsorgemassnahmen.
Die Gesundheit der Pflanzen sei weltweit bedroht, schreibt der Bundesrat. Das Volumen des globalen Güterverkehrs habe sich in den vergangenen zehn Jahren rund verdreifacht, das bringe die Gefahr der Einschleppung von neuen Pflanzenkrankheiten und -schädlingen in die Schweiz. Letztere würden oft mit importierten pflanzlichen Produkten als «blinde Passagiere» eingeführt.
Das Gesundheitsrecht wurde total revidiert, um das Risiko der Einschleppung und Verbreitung von neuen Schadorganismen zu reduzieren. Seit dem 1. Januar 2020 gelten in der Schweiz strengere Vorschriften für den internationalen Austausch beispielsweise mit Früchten, Gemüse, Schnittblumen und Pflanzen. Die Kontrollen an den Aussengrenzen und im Inland wurden intensiviert.