Pflanzenschutz: Klares Ja für natürliche Stoffe

blu/sda |

In der Schweiz sollen für den Pflanzenschutz mehr natürliche Stoffe eingesetzt werden. Das will eine Motion von Andreas Gafner (EDU/BE), die der Nationalrat am Dienstag mit 186 Stimmen, ohne Gegenstimme und mit 4 Enthaltungen angenommen hat.

Es sei wichtig, dass Produkte zur Stärkung oder zum Schutz von Pflanzen auf der Basis von natürlichen Rohstoffen oder Materialien, wie Pflanzenextrakte, Aktivkohle oder ähnliche Stoffe in einem spezifischen, einfachen Meldeverfahren registriert werden können, schreibt Gafner in seiner Motion.

Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel auf natürlicher Basis sollten in der Schweiz deshalb gesondert registriert werden können, forderte Gafner, um die heimische Landwirtschaft und den Gartenbau nicht zu benachteiligen. 

Im Interesse eines nachhaltigen Pflanzenbaus

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, analog den Meldeverfahren in Deutschland und Frankreich für Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel auf der Basis von natürlichen Produkten oder Rohstoffen, ein entsprechendes, spezifisches Verfahren einzuführen.

Diese naturnahen Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel haben gemäss Gafner für den Anwender und die Umwelt «relevante Vorteile». Mit spezifischen Verfahren könnten solche Produkte auch in der Schweiz vermarktet und eingesetzt werden. «Es ist im Interesse eines nachhaltigen Pflanzenbaus, solche naturnahe Pflanzenschutz- und Stärkungsmittel nutzen zu können», schreibt Gafner in seinem Vorstoss.

Bundesrat dagegen

Gesundheitsminister und Bundespräsident Alain Berset gab zu bedenken, dass das Inverkehrbringen von Produkten, deren Stoffe ein sehr geringes Risiko bedeuteten, schon heute möglich sei. Für die Einführung einer neuen Produktkategorie im Gesetz gebe es keinen Anlass. Die Bestimmungen für wenig bedenkliche Naturprodukte in Frankreich und die für Pflanzenstärkungsmittel in Deutschland würden der Praxis in der Schweiz für Produkte, die Grundstoffe enthalten, entsprechen.

Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass die Bestimmungen zu den Grundstoffen bereits das Inverkehrbringen von Produkten, deren Stoffe ein sehr geringes Risiko darstellen, erleichtern. Eine neue Produktkategorie würde den Vollzug der Gesetzgebung und die Marktüberwachung unnötig erschweren, so der Bundesrat.

Nun muss noch der Ständerat über die Motion befinden.

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