Der Bund will Pflanzenschutzmittel bei Bedarf rascher als heute vom Markt nehmen können. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schlägt vor, auf eine Neubewertung in der Schweiz zu verzichten, wenn die EU die Bewilligung nicht erneuert.
Seit 2006 werden Wirkstoffe, die in der EU vom Markt genommen werden, in der Schweiz neu bewertet. Alle 160 Wirkstoffe, die seither untersucht worden sind, wurden im Zug dieses Verfahrens aus dem Verkehr gezogen. Dieses Widerrufsverfahren dauert jedoch mindestens ein Jahr. Während dieser Zeit ist der Wirkstoff in der Schweiz noch im Handel, während die Bewilligung in der EU schon entzogen ist.
Auf diesen Umweg will das WBF künftig verzichten. Das Verfahren zur Streichung von Wirkstoffen, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, werde vereinfacht, heisst es im Bericht zum Landwirtschaftlichen Verordnungspaket, welches das WBF am Montag in die Vernehmlassung geschickt hat. In der Regel soll gar kein eigenes Verfahren mehr durchgeführt werden. Entzieht die EU die Bewilligung, soll der Wirkstoff direkt aus der Liste der genehmigten Produkte entfernt werden. Damit würden die Substanzen zur gleichen Zeit wie in der EU vom Markt verschwinden.
Die Fristen für das Inverkehrbringen der Lagerbestände und das Aufbrauchen der Produkte sollen ebenfalls jenen der EU angeglichen werden. Eine Ausnahme ist unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich, wenn für einen Wirkstoff keine Alternative zur Verfügung steht.
Das WBF schlägt auch vor, die EU-Vorschriften bezüglich Mindestreinheit von Wirkstoffen und Höchstgrad bestimmter Verunreinigungen zu übernehmen. Mit dem Verordnungspaket soll zudem eine Lücke geschlossen werden: Produkte, die nicht für die nichtberufliche Verwendung bewilligt sind, dürfen nicht mehr an nichtberufliche Verwenderinnen und Verwender abgegeben werden.