Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Landesversorgungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen auf den 1. Juni 2017 in Kraft gesetzt. Damit wird das geltende, vom Kalten Krieg geprägte Gesetz ersetzt.
Das totalrevidierte Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen wirtschaftlicher Landesverteidigung und schweren Mangellagen. Die Behörden können rascher eingreifen, um drohende oder bereits eingetretene Mangellagen abzuwenden. Die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern soll flexibel und mit kurzen Reaktionszeiten sichergestellt werden.
Ein Fokus der Vorlage ist das robuste Funktionieren von Stromversorgung, Logistik, Informations-, Kommunikations- und Finanzdienstleistungen. Der Bundesrat kann Unternehmen dazu verpflichten, technische oder administrative Vorbereitungen zu treffen, um ihre Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft sicherzustellen.
Der Bund wolle nun gemeinsam mit der Wirtschaft prüfen, wie konkret deren Beitrag zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von lebenswichtigen Versorgungsinfrastrukturen aussehen soll, schreibt das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) in einer Mitteilung vom Mittwoch. Anschliessend sollen Massnahmen festgelegt werden.
Die Sicherstellung der Produktions-, Verarbeitungs- und Lieferbereitschaft der privaten Betriebe stehe dabei im Zentrum. In jedem Fall sollten aber auch künftig freiwillige Massnahmen der Wirtschaft zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit Vorrang vor jeglicher staatlichen Intervention haben, heisst es in der Mitteilung weiter.
Weiterhin Pflichtlager
Die Landesversorgung wird mit dem reividierten Gesetz nicht total umgebaut. Beibehalten werden das Subsidiaritätsprinzip, das Milizsystem und insbesondere die Vorratshaltung von lebenswichtigen Gütern wie Nahrungsmittel, Heilmittel oder Erdölprodukte. Die Pflichtlager bleiben Aufgabe der Privatwirtschaft. Finanziert werden sie weiterhin über einen Zuschlag auf den Verkaufspreis, wobei neuerdings der Bund allfällige ungedeckte Kosten übernehmen muss.