Der Waadtländer Freisinnige Olivier Feller hatte sich erkundigt, wie viel die im revidierten Raumplanungsrecht verankerten Prämien den Bund und die Kantone kosten könnten. Ebenso wollte Feller wissen, wie die Höhe der Abbruchprämie festgelegt wird.
Aufgrund einer Schätzung der Zahl von Abbruchobjekten und der durchschnittlichen Beseitigungskosten pro Gebäude respektive pro Quadratmeter versiegelte Fläche könnte die Abbruchprämie landesweit 20 bis 65 Millionen Franken im Jahr kosten, wie der Bundesrat nun festhält. Diese Schätzung bezieht er auf die kommenden zehn Jahre.
Der Bund müsste davon jährlich 4 bis etwa 20 Millionen Franken übernehmen. Mit der Prämie sollen Eigentümern Abbruchkosten abgegolten werden. Das können auch Kosten für allfällige Abbruchbewilligungen und Baustelleneinrichtungen sein. Ausgeschlossen sind hingegen Kosten für das Entsorgen von Altlasten oder Spezialabfällen.
Das Parlament hatte das revidierte Raumplanungsgesetz im September 2023 verabschiedet und mit der Stabilisierung des Bauens ausserhalb des Baugebiets zum Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative gemacht. Die Initiantinnen und Initianten zogen ihr Begehren daraufhin zurück. Gebäude und versiegelte Flächen ausserhalb von Bauzonen dürfen in der Schweiz nur noch um insgesamt höchstens zwei Prozent zunehmen. Basis ist der Referenzwert vom 29. September 2023.
