Raumplanung: Mit Vorstoss Gesetz lockern

Noch darf das Volumen in Gebäuden ausserhalb der Bauzone nicht beliebig für Wohnungen verwendet werden. Eine Motion zielt nun darauf ab, die bestehenden Raumplanungsbestimmungen zugunsten von bewohnten und teilweise bewohnten Gebäuden ausserhalb der Bauzone zu ändern.

Adrian Haldimann |
39198.jpeg

Um diesen Artikel vollständig zu lesen, benötigen Sie ein gültiges Abo des «Schweizer Bauer».

Noch kein Abo?

Gerne heissen wir Sie als neue Leserin, als neuen Leser willkommen. Entdecken Sie in unserem Aboshop das passende Abo zu Ihren Wünschen.
Abo bestellen

Sie haben bereits ein Abo ?

Falls Sie bereits ein gültiges Abo besitzen, können Sie sich hier anmelden.
Anmelden

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Geht Ihr an die Suisse Tier?

38.6 % Ja, ganz sicher
22.7 % Weiss noch nicht
38.6 % Nein

Teilnehmer insgesamt 44

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?