
Dieser Laufhof, der an eine Weide angrenzt, benötigte keine Schützenhilfe aus dem Nationalrat. Andere Betriebe haben ihren Laufhof aber auf allen vier Seiten zugebaut.
Doris Bigler
Die ursprüngliche Motion von Ständerat Damian Müller (FDP/LU) forderte mit dem Vorstoss «Anpassung der RAUS-Bestimmungen im Sinne von Umwelt und Tierwohl» eine allgemeine Anpassung.
Nicht in Verordnung
Im Motionstext heisst es: «Je nach Lage des Stalls kann die geforderte seitliche Totalöffnung wegen des Durchzugs zu stark erhöhten Emissionen von Ammoniak führen, die aufgrund des Klimaschutzes zu vermeiden sind. Zudem kann der permanente Durchzug auch die Tiergesundheit und damit das Tierwohl auf Dauer gefährden.»
Die Direktzahlungsverordnung verlange Auslauf unter freiem Himmel. «Sie fordert aber eben nicht, dass zwingend eine ganze Seite bis zum First offen sein muss. Diese Vorgabe findet sich einzig in einem Merkblatt des BLW, nicht in der Verordnung. Das Merkblatt hat keinen rechtlich bindenden Charakter und darf die Verordnung nicht verschärfen», sagte Müller im Juni 2025. Müller forderte in seiner Motion folgende Änderung: «Die in einem Merkblatt festgehaltene Bestimmung, wonach mindestens eine Seite der Auslauffläche bis zum First offen sein muss, ist zu streichen.» Der Ständerat hiess die Motion im Sommer 2025 mit 17 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut.
Besitzstandswahrung
Der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) ging dies zu weit. Sie forderte eine Änderung des Motionstextes. Sie beantragte eine Besitzstandswahrung für Betriebe, die in den Jahren 2018 bis 2024 einen Stall gebaut haben und seither das RAUS-Programm mit einer Auslauffläche erfüllen, die von allen vier Seiten baulich umschlossen ist. Sie sollen weiterhin RAUS-Beiträge erhalten dürfen. Der Nationalrat stimmte der Vorlage im März 2026 mit 153 zu 37 Stimmen zu. Die Motion ging wieder in den Ständerat.
Am Dienstag führte Kommissionssprecher Peter Hegglin (Mitte/ZG) aus, dass einige Vollzugsstellen, Kontrollorgane oder Landwirtschaftsberater die gesetzliche Grundlage nicht korrekt umgesetzt und in einigen Fällen Bauten bewilligt hätten. «Betriebe haben Beiträge erhalten, obwohl sie die entsprechenden baulichen Vorschriften nicht eingehalten hatten», sagte Hegglin. Für die betroffenen Betriebe habe das Unsicherheit bedeutet.
Durch die Besitzstandswahrung werde die Motion nicht zu einem Präzedenzfall. «Und es wird keine Verwässerung des RAUS-Programms zugelassen», sagte Hegglin. Der Bundesrat schloss sich dem Antrag der Kommission an. Das RAUS-Programm umfasst jährliche Beiträge in Höhe von 149 Millionen Franken.
«Weisung gestrichen»
Nationalrat Martin Hübscher (SVP/ZH) erläuterte im März im Nationalrat, weshalb für die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) eine Anpassung nötig sei: «Das BLW hat zur Verordnung eine Weisung hinzugefügt, wie das konkret umzusetzen ist. 2018 wurde diese Weisung – dummerweise, kann man fast sagen – im Zuge einer Entschlackung gestrichen, ohne dass sich die Bedingungen geändert haben.»
Die Streichung dieser Weisung führte laut Hübscher dazu, dass einige Kantone interpretierten, dass diese Regelung damit nicht mehr gelte. Der Vollzug sei so innerhalb der Schweiz auseinandergedriftet. «Gewisse Kantone legten die Anforderungen an die RAUS-Bestimmungen von da an neu aus. Aufgrund dessen wurden zwischen 2018 und 2024 verschiedene Umbauten fälschlicherweise als RAUS-konform anerkannt, die als komplette Innenhöfe konzipiert sind.»
Das heisse: Statt der zuvor geforderten offenen vierten Stallseite befindet sich dort ein Stallteil, ein Silo oder eine Wand, die nicht mit den RAUS-Anforderungen vereinbar sind. «Das führt zur paradoxen Situation, dass bestehende, bisher anerkannte Ställe sofort umgebaut werden müssten, was aber in vielen Fällen gar nicht so einfach möglich ist», so Hübscher.