Referendum gegen Raumplanungsgesetz dürfte zustandekommen

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) erwartet, dass gegen das Raumplanungsgesetz genügend Unterschriften zusammenkommen. «So wie es jetzt aussieht, kommt das Referendum zustande», sagte Rudolf Horber vom sgv am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

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Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) erwartet, dass gegen das Raumplanungsgesetz genügend Unterschriften zusammenkommen. «So wie es jetzt aussieht, kommt das Referendum zustande», sagte Rudolf Horber vom sgv am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Er bestätigte damit Informationen von Radios Régionales Romandes  und der Westschweizer Zeitung «Le Temps». sgv-Präsident Jean- François Rime sagte gegenüber dem Blatt, mehr als 70’000  Unterschriften seien eingegangen. Allerdings sind noch nicht alle  beglaubigt, wie Horber sagte.

Die Referendumsfrist läuft am Donnerstag nächste Woche ab. Der  Gewerbeverband will die Unterschriften am Tag davor bei der  Bundeskanzlei einreichen.

Weniger gut sieht es für das Kantonsreferendum gegen das  Raumplanungsgesetz aus. Dieses wollte der Kanton Wallis ergreifen.  Bisher hat er allerdings noch keine Mitstreiter unter anderen  Kantonen gefunden, wie die Generalsekretärin des Walliser  Departements Volkswirtschaft, Energie und Raumentwicklung, Chiara  Meichtry, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Damit ein  Kantonsreferendum zustandekommt, müssen sich acht Stände daran  beteiligen.

Die eidgenössischen Räte beschlossen das revidierte  Raumplanungsgesetz in der Sommersession als indirekten  Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Kernstück ist die  Beschränkung von Baulandreserven auf den Bedarf der nächsten  fünfzehn Jahre. Damit kommt es zu einer Rückzonung von  überdimensionierten Bauzonen mit Entschädigungen für die Eigentümer.

Ausserdem wird der Gewinn von Eigentümern bei der Einzonung ihres  Landes in Bauland künftig zwingend mit einer Mehrwertabgabe  belastet. Mindestens 20 Prozent der Wertsteigerung soll abgeschöpft  werden. Fällig wird die Mehrwertabgabe bei der Überbauung oder  Veräusserung des Grundstücks. Der Staat kann Eigentümer zudem unter  Fristansetzung und Sanktionsdrohung zum Bauen verpflichten.

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