Regeln zur Haltung von Freizeitpferden sollen gelockert werden

Künftig sollen Bauern in der Landwirtschaftszone auch Sport- und Freizeitpferde von Dritten halten dürfen. Die Raumplanungskommission des Nationalrats (UREK) hält an diesen Vorschlägen fest, mit denen die Haltungsregeln von Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone gelockert werden sollen.

sda |

Künftig sollen Bauern in der Landwirtschaftszone auch Sport- und Freizeitpferde von Dritten halten dürfen. Die Raumplanungskommission des Nationalrats (UREK) hält an diesen Vorschlägen fest, mit denen die Haltungsregeln von Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone gelockert werden sollen.

Gemäss einem Communiqué der Parlamentsdienste vom Dienstag wurden  die Vorschläge der UREK in der Vernehmlassung gut aufgenommen. Die  Teilnehmenden hätten die Stossrichtung grundsätzlich begrüsst.

Mehrheitlich unterstützt wurde der Artikel zur hobbymässigen  Tierhaltung. Demnach sollen Pferdeställe und Koppel bewilligt  werden, wenn der Landwirtschaftsbetrieb über genügend Weiden und  eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage verfügt. Dabei soll  nicht mehr zwischen eigenen und fremden Pferden unterschieden  werden. Auf breite Unterstützung stiessen auch die Bestimmungen, die  das Einrichten eines Reitplatzes ermöglichen.

Gegenüber dem Vernehmlassungsvorschlag nahm die Kommission, die  sich nach den Wahlen in neuer Zusammensetzung dem Thema annahm, eine  Änderung vor.

So beantragt sie, die Bewilligungen für Bauten und Anlagen, die  es für die Haltung von Pferden braucht, nicht an die Bedingung zu  knüpfen, dass sie nur für den bewilligten Zweck genutzt werden  dürfen. Sonst müssten die betroffenen Bauten und Anlagen wieder  beseitigt werden, wenn keine Pferde mehr gehalten werden. Eine  Kommissionsminderheit will an der Bedingung festhalten.

Die Mehrheit sprach sich auch dafür aus, dass die Kantone die  Anwendung der neuen Bestimmungen einschränken können. Eine  Minderheit lehnt dies aus Gründen der einheitlichen Umsetzung der  Regelung ab. In der Gesamtabstimmung empfiehlt die UREK ihrem Rat  die Vorlage mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zur Annahme.

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