Künftig sollen Bauern in der Landwirtschaftszone auch Sport- und Freizeitpferde von Dritten halten dürfen. Die Raumplanungskommission des Nationalrats (UREK) hält an diesen Vorschlägen fest, mit denen die Haltungsregeln von Freizeitpferden in der Landwirtschaftszone gelockert werden sollen.
Gemäss einem Communiqué der Parlamentsdienste vom Dienstag wurden die Vorschläge der UREK in der Vernehmlassung gut aufgenommen. Die Teilnehmenden hätten die Stossrichtung grundsätzlich begrüsst.
Mehrheitlich unterstützt wurde der Artikel zur hobbymässigen Tierhaltung. Demnach sollen Pferdeställe und Koppel bewilligt werden, wenn der Landwirtschaftsbetrieb über genügend Weiden und eine überwiegend betriebseigene Futtergrundlage verfügt. Dabei soll nicht mehr zwischen eigenen und fremden Pferden unterschieden werden. Auf breite Unterstützung stiessen auch die Bestimmungen, die das Einrichten eines Reitplatzes ermöglichen.
Gegenüber dem Vernehmlassungsvorschlag nahm die Kommission, die sich nach den Wahlen in neuer Zusammensetzung dem Thema annahm, eine Änderung vor.
So beantragt sie, die Bewilligungen für Bauten und Anlagen, die es für die Haltung von Pferden braucht, nicht an die Bedingung zu knüpfen, dass sie nur für den bewilligten Zweck genutzt werden dürfen. Sonst müssten die betroffenen Bauten und Anlagen wieder beseitigt werden, wenn keine Pferde mehr gehalten werden. Eine Kommissionsminderheit will an der Bedingung festhalten.
Die Mehrheit sprach sich auch dafür aus, dass die Kantone die Anwendung der neuen Bestimmungen einschränken können. Eine Minderheit lehnt dies aus Gründen der einheitlichen Umsetzung der Regelung ab. In der Gesamtabstimmung empfiehlt die UREK ihrem Rat die Vorlage mit 16 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen zur Annahme.