Richtplan mit Auflagen bewilligt

Der Bundesrat hat auch den zweiten Teil des revidierten Richtplans des Kantons Freiburg genehmigt. Dabei machte er mehrere Auflagen.

Der Bundesrat hat auch den zweiten Teil des revidierten Richtplans des Kantons Freiburg genehmigt. Dabei machte er mehrere Auflagen.

So muss der Kanton Bestimmungen zu Weilern an die Anforderungen des Bundesrechts angleichen. Im Richtplan geht es um Themen und Vorhaben etwa in den Bereichen Mobilität, Räume sowie Versorgung und Abfälle.

Ebenfalls enthalten sind der Tourismus und die Freizeit. Geplant sind Vorhaben mit Infrastrukturen in den Voralpen. Der Bereich Energie deckt sieben vom Kanton geplante Standorte für Windkraftanlagen ab. Nicht genehmigt hat der Bundesrat ein Projekt für ein Biomassezentrum und einen Energiepark in Galmiz. Dem ersten, strategischen Teil des Richtplans und jenem zum Bereich Siedlung hatte der Bundesrat im Mai 2019 zugestimmt.

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