Ritter warnt vor den EU-Verträgen

Bei einem Auftritt in Thun BE vor der SVP hat sich Markus Ritter, Präsident des Schweizer Bauernverbands, eindeutig gegen die neuen Verträge mit der EU positioniert. Er fürchtet um das Freihandelsabkommen von 1972.

Daniel Salzmann |

Die neuen EU-Verträge waren diese Woche das grosse Thema im Ständerat. Mit 29 zu 15 Stimmen trat dieser auf die Vorlage ein. In den Beratungen folgte er weitgehend den Anträgen des Bundesrats. Bis auf die Frage des Ständemehrs: Der Ständerat will, dass für ein Ja zum Vertragswerk auch eine Mehrheit der Kantone nötig ist.

Automatische Übernahme von EU-Recht

Kürzlich in Thun wurde erstmals deutlich, dass die SVP in ihrem Kampf gegen die Verträge in Markus Ritter, dem Mitte-Nationalrat und Bauernverbandspräsidenten, einen Verbündeten hat. Ein Dorn im Auge ist Ritter die automatische Übernahme von EU-Recht.

Er verwies auf Ständerat Beat Rieder (Mitte, VS), der in der Ratsdebatte gesagt hatte: «Das zentrale Argument gegen diesen Vertrag ist, dass er aufgrund der Konzeption der dynamischen Rechtsübernahme die Souveränität und die föderale, bürgernahe, weltweit einmalige direkte Demokratie unseres Landes mit den Jahren zerstören wird.»

Und während die Interessengemeinschaft für einen starken Agrarstandort (Igas) betont, dass mit den Verträgen die gesamte Agrarpolitik der Schweiz in den Händen der Schweiz bleibe, führte Ritter ein neues Argument ins Feld.

«Es geht um das Eingemachte»

Er sagte in Thun BE: «Grosse Sorgen macht uns ebenfalls, dass die EU darauf hinarbeitet, dass nicht nur beim Lebensmittelsicherheitsabkommen mit dem Integrationsverfahren EU-Recht direkt in der Schweiz angewandt wird. Sondern die EU will, wie uns von höchster Stelle bestätigt worden ist, nach Annahme dieses Vertragspakets auch das Freihandelsabkommen von 1972 neu verhandeln.» Dort gehe es für die Schweizer Landwirtschaft um das Eingemachte.

Auf Nachfrage erklärt Ritter: «Das Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz und der EU ist darum bedeutsam, weil es festlegt, dass sich der Freihandel nur auf Industriegüter bezieht und der Schweizer Grenzschutz für Milch, Fleisch, Getreide oder Gemüse gegenüber der EU nicht berührt wird.» Ausserdem gebe es einen Anhang, welcher der Schweiz erlaube, bei verarbeiteten Agrarprodukten (z. B. Biskuit) auf dem Agrarrohstoffanteil (z. B. Mehl) einen Teilzoll zu erheben.

Diesen Punkt wird Ritter auch bei der anstehenden Parolenfassung innerhalb des Schweizer Bauernverbandes ins Feld führen. Dort gibt es auch bäuerliche Befürworter. 

Kommentare (1)

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  • gb | 09.10.2026
    Es war vor allem das Schweizer Parlament, das durch Annahme eines Vorstosses gegen den Import von Teiglingen eine Neuverhandlung dieses Freihandelsabkommens provoziert! Wieso wird das nicht erwähnt?
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