Die Grundstückgewinnbesteuerung für die Landwirtschaft ist nach einem Entscheid des Bundesgerichts 2011 massiv erhöht worden. Die Wirtschaftskommission des Ständerats unterstützt eine Motion von Nationalrat Leo Müller, die diese Praxis rückgängig machen will. Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist erfreut.
Wird Geschäftsvermögen ins Privatvermögen überführt oder Bauland verkauft, müssen die Bauernfamilie 50 bis 60 Prozent des Erlöses bezahlen. „Pro Jahr beträgt die Mehrbelastung für die Landwirtschaft rund 500 Millionen Franken“, hält der SBV in einem am Donnerstag verschickten Communiqué fest.
Steuerfachmann zuziehen
Eine Motion von Nationalrat Leo Müller (CVP/LU) will solche Besteuerungen verhindern. Das sieht auch die Wirtschaftskommission des Ständerats so, der mit 11 zu 1 Stimmen für eine Änderung und somit eine Rückkehr zur alten Praxis der Grundstückgewinnbesteuerung vor dem Bundesgerichtsentscheid votiert.
Der SBV zeigt sich sehr zufrieden. Er rät Bauern, die Land verkaufen oder ins Privatvermögen überführen möchten, zuzuwarten, bis die Änderung in Kraft tritt. Zudem sei es lohnenswert, einen Steuerfachmann zuzuziehen.
Steuerausfälle befürchtet
Die Motion verlangt, dass Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bei der Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen sowie bei der Veräusserung nur bis zu den Anlagekosten von der Einkommensgewinnsteuer erfasst werden.
Der Bundesrat ist nicht glücklich über die Motion. Das Bundesgericht habe an der steuerlichen Privilegierung der Grundstückgewinne auf land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nichts geändert, schrieb er in seiner Antwort auf die Motion. Es habe näher definiert, welche Grundstücke als land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gälten. Baulandreserven zählten nicht dazu. Bei der Veräusserung von Bauland unterliege somit der gesamte Gewinn der Einkommenssteuer.
Der Bundesrat befürchtet Steuerausfälle. Diese solle jährlich gegen 200 Millionen Franken betragen. Der Ständerat wird nun über die Motion debattieren.