Der Ständerat zeigt sich am Mittwoch nicht bereit, das erst 2011 verschärfte Gewässerschutzgesetz schon wieder zu verwässern. Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst zwar, dass der Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Ersatz der Fruchtfolgeflächen anerkannt wurde. Wichtige Kernforderungen der Motion seien aber nicht aufgenommen worden.
Der SBV unterstützt die Motion und die Standesinitiativen, welche eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung fordern. „Die Umsetzung der geltenden Verordnung bringt für die Landwirtschaft sehr negativen Folgen mit sich. Das erarbeitete Merkblatt ist ebenfalls ungenügend“, betont der Bauernverband.
Der SBV zeigt sich enttäuscht, dass der Ständerat nicht alle Anliegen der Landwirtschaft berücksichtigt hat. Den Kantonen müsse bei der Ausscheidung der Gewässerräume mehr Flexibilität eingeräumt werden, um den Interessen der Landwirtschaft besser nachkommen zu können. Zudem sind gemäss SBV die Gewässerräume so zu präzisieren, damit diese entsprechend den geltenden Regeln des ökologischen Leistungsnachweises bewirtschaftet werden dürfen.
Positiv wertet der SBV den Beschluss des Ständerats im Zusammenhang mit den Fruchtfolgeflächen im Gewässerraum. „Es ist zentral, dass Fruchtfolgeflächen, die in den Gewässerraum fallen, effektiv gemäss Artikel 36a Absatz 3 des Gewässerschutzgesetzes ersetzt werden“, betont der Bauernverband.