
Der Kanton Aargau war seinerzeit der zweite Kanton, der den Schleppschlauch förderte. Jetzt geht er bei der Förderung des Schleppschuhs und des Gülleeindrillens voran.
Strickhof
Das Ausbringen der Gülle mit Schleppschlauch ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2024 Pflicht. Ausser es betrifft steile Hänge oder kleine Betriebe. Das Ziel ist, die Ammoniakemissionen zu senken. Wenn Stickstoff in der Form von Ammoniak in die Atmosphäre entweicht, verschmutzt dies die Luft und sorgt für die Überdüngung oder Versauerung der Böden. Das schädigt Moore und Wälder, man siehts etwa am Wuchern der stickstoffliebenden Brombeeren.
Öffnen der Grasnarbe
Betreffend Ammoniak noch besser als der Schleppschlauch ist der Schleppschuh. Bei diesem sind an jedem Schlauchauslauf federbelastete schuh- bzw. kufenähnliche Werkzeuge angebracht. Die am Schlauchauslauf angebrachten Werkzeuge bewirken ein Scheiteln bzw. Öffnen der Grasnarbe, sodass die Gülle direkt auf den Boden bzw. in den leicht angeritzten obersten Bodenbereich abgelegt wird. So beschreibt es die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft. Am allerwenigsten Ammoniakemissionen verursacht das Gülledrillen. Dabei wird die Gülle direkt ein bis vier Zentimeter tief in den Boden injiziert.
Manuel Baur von der Fachstelle Boden und Düngung des Kantons Zürich sagt, dass gerade im Grünland und auf Milchviehbetrieben der Schleppschuh «eigentlich die bessere Wahl ist, da der Schleppschlauch vor allem für die Ausbringung auf Ackerkulturen entwickelt wurde».
45 Fr. pro ha
Der Kanton Aargau war seinerzeit der zweite Kanton, der den Schleppschlauch förderte. Jetzt geht er bei der Förderung des Schleppschuhs und des Gülleeindrillens voran. Er bezahlt dafür 45 Franken pro Hektare, womit grundsätzlich die vollen Mehrkosten gegenüber dem Schleppschlauch abgegolten sein sollen. Im Kanton Zug gibt es 15 Franken pro Hektare.
Im Aargau lässt die Förderung die Nachfrage nach diesen Gülleausbringtechniken sprunghaft ansteigen, wie an einer Maschinenvorführung des Bauernverbands Aargau gestern Dienstag zu erfahren war. Zwei Einwände waren allerdings zu hören. «Wegen der hohen Beteiligung gibt es wohl weniger als 45 Franken, und bald gibt es keine Förderung mehr», sagte einer. Ein anderer ergänzte, in Holland, wo der Schleppschuh vor dreissig Jahren entwickelt worden sei, sei inzwischen nur noch das Gülledrillen zugelassen.