Am 1. Januar 2017 tritt die Swissness-Vorlage in Kraft. 79 Ausnahmegesuche für Rohstoffe, die in die 80%-Berechnung nicht eingehen sollen, liegen vor. Bundesrat Johann Schneider-Ammann will fast alle durchwinken.
«Wir betreiben im Moment eine sehr grosszügige Praxis, um den Start der Umsetzung der Swissness-Vorlage zu erleichtern, das ist so.» Das sagte Patrik Aebi, der im Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für die Umsetzung der Swissness-Vorlage zuständig ist, am Dienstag an einer Veranstaltung des Verbands der Agronomen und Lebensmittel-Ingenieure (Svial) in Bern. Er präsentierte eine Liste von 79 Ausnahmen, welche die Branchenorganisationen beantragt hätten. Diese sollen nach Artikel 8 oder 9 der entsprechenden Verordnung nicht angerechnet werden müssen, wenn es um die Erfüllung des 80%-Rohstoffkriteriums bei Lebensmitteln geht.
Darunter sind Weichweizen mit hohem Proteingehalt, Industriewein für Fertigfondue, diverse Molkenproteine, Laktose, Weizenstärke, Gewürzgurken, Silberzwiebeln, Gelatine, Kartoffelstärke, Bioweisszucker aus Zuckerrüben und Bioweizen.
BLW hat Druck von oben
Entscheiden über diese Ausnahmegesuche wird Bundesrat Johann Schneider-Ammann im November auf Antrag des BLW. Bereits scheint aber klar, dass die meisten durchgewinkt werden. Aebi sagte: «Von den 79 Gesuchen möchten wir sicher 69 gutheissen.» Vermutlich steht Aebi dabei unter Druck seines Departementschefs. Dieser will der Industrie weit entgegenkommen, er will eine wenig griffige Umsetzung der Swissness-Vorlage.
Die jetzt diskutierten Ausnahmen sind nur der letzte Schritt in einer langen Folge der Aufweichung. Das Parlament hat unter anderem eingefügt, dass Rohstoffe mit einem Selbstversorgungsgrad von 20% bis 49,9% nur zur Hälfte angerechnet werden müssen. Dann schuf die Ausführungsverordnung zu den Lebensmitteln zahlreiche explizite Ausnahmen zugunsten der Industrie, z. B. für Fairtrade-Schokolade, für Kaffee und fürs Rindfleisch in der Lasagne. Und mit Artikel 9 hat die Verordnung auch die Türe für viele der vorliegenden 79 Ausnahmegesuche aufgemacht, indem sie eine Ausnahmemöglichkeit für Naturprodukte schuf, die in der Schweiz für bestimmte Verwendungszwecke nicht verfügbar seien. Werden jetzt Ausnahmen für Industriewein, Bioweizen, Kartoffelstärke usw. von Schneider-Ammann bewilligt, ist absehbar, dass diese auch nach Ablauf der zweijährigen Frist nicht in genügender Menge bzw. in der entsprechenden Spezifikation vorliegen. Denn es fehlt ja der Anreiz, diese Produktion aufzubauen.
Verschiebung beantragt
Aber nicht nur die Spitze des Wirtschaftsdepartements (WBF) hört auf die Industrielobbyisten, welche die hohen Margen sichern wollen, die möglich sind, wenn mit billig eingekauften ausländischen Rohstoffen ein teures Lebensmittel mit Schweizer Kreuz verkauft wird. Auch im Parlament wollen nicht wenige die Vorlage ausbremsen. Im Mai wurde in der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ein Antrag für eine Kommissionsmotion eingereicht, mit der der Bundesrat beauftragt werden sollte, die Inkraftsetzung der Swissness-Vorlage auf den 1. Januar 2018 zu verschieben.
Laut dem «Tages-Anzeiger» kam der Antrag von Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher (SVP, GR). Im «Tagi» wurden auch Gerüchte wiedergegeben, dass es WBF-Generalsekretär Stefan Brupbacher persönlich gewesen sei, der bei der Formulierung von Martullos Antrag mitgewirkt habe (Martullo dementierte, das WBF nicht). Im Juni wurde der Antrag laut Medienmitteilung zurückgezogen, aber die WAK-N gab bei der Verwaltung bis Oktober einen Bericht zur Umsetzung der Swissness-Vorlage bei den Lebensmitteln in Auftrag.
Schneider will nur 50%
Weiter tobt der Kampf aber auch bei den Industrieprodukten. Am Mittwoch empfahl der Bundesrat eine Motion von Jürg Grossen (GLP, BE) zur Ablehnung, die für Industrieprodukte nur 50% (statt 60%) Wertschöpfungsanteil in der Schweiz forderte. Weil aber mehr Kosten hätten angerechnet werden dürfen als heute, sänken damit die Hürden für das Schweizer Kreuz gegenüber der heutigen St. Galler Praxis sogar. Der Bundesrat entschied dabei gegen den Antrag von Schneider-Ammann, der Grossens Motion zur Annahme empfohlen hatte.
Beim Bioweizen wehrt sich Bio Suisse
Auf der Liste der beantragten Ausnahmen, die Patrik Aebi in Bern einblendete, prangt auch der Bioweizen. Dieses Gesuch beziehe sich auf Artikel 9 der Lebensmittel-Verordnung («für bestimmte Verwendungszwecke in der Schweiz nicht verfügbare Naturprodukte»), wie Bio-Suisse-Mediensprecher Lukas Inderfurth auf Anfrage erklärt. Laut Bio Suisse kommt das Gesuch von der IG Bio, der unter anderem Fenaco, die Migros, Swissmill, Bio-familia AG und Kambly SA angehören. Bio Suisse sei konsultiert worden und habe das Gesuch abgelehnt, so Inderfurth. Denn in der Schweiz sei einheimischer Bioweizen verfügbar, und Abnehmer könnten sich diesen beschaffen. «Zudem befinden sich laufend Betriebe in der Umstellung auf Bio, und die Mengen werden weiter zunehmen», schreibt Inderfurth. Bio Suisse hält fest: «Wer ein Schweizer Biobrot anbieten will, kann das heute schon tun, er muss einfach die Menge sichern.» Er betont, die Swissness-Verordnung und die Knospe seien zwei Paar Schuhe. Die Richtlinien von Bio Suisse sagen klar: «Kommen die landwirtschaftlichen Rohstoffe in einem Produkt zu mindestens 90% aus der Schweiz, darf die Knospe mit Schweizer Kreuz verwendet werden. Liegt der Anteil unter 90%, darf nur die Knospe verwendet werden.»
Dem Gesuch für die Ausnahme von Bioweisszucker aus Zuckerrüben hingegen hat Bio Suisse in der Konsultation auf befristete Zeit zugestimmt. Es gebe aktuell keinen Schweizer Biozucker. Um die Swissness zu erfüllen, müssten Hersteller der verarbeiteten Regio-Produkte mit mehr als 20% Zucker (z. B. Konfitüre) sonst Rohrzucker einsetzen.