Schweiz schliesst 3 neue Freihandelsabkommen ab

Die Schweiz baut mit drei Staaten weitere Zollschranken ab. Am Ministertreffen der EFTA im norwegischen Trondheim schloss die Organisation Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina sowie den zwei zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama ab. Die Landwirtschaft ist auch involviert.

sda |

Die Schweiz baut mit drei Staaten weitere Zollschranken ab. Am Ministertreffen der EFTA im norwegischen Trondheim schloss die Organisation Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina sowie den zwei zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama ab. Die Landwirtschaft ist auch involviert.

Für die Schweiz unterzeichnete Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Mit den Abkommen sollen die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der EFTA-Staaten Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein zu den drei Ländern verstärkt werden, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Montag mitteilte. 

Bosnien: Liberalisierung des Handels mit landw. Verarbeitungsprodukten

Das Freihandelsabkommen mit Bosnien und Herzegowina liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten, Fisch und anderen Meeresprodukten sowie mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. So werden die meisten Zölle auf solchen Waren ab Inkrafttreten des Freihandelsabkommens gestrichen. Die wenigen verbleibenden Zölle werden spätestens am 1. Januar 2018 aufgehoben. 

Das Abkommen enthält zudem Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen, zu Handel und Nachhaltigkeit sowie Entwicklungsklauseln für Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten ist in bilateralen Abkommen geregelt, die zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina ausgehandelt wurden. Die Abkommen treten nach Ratifikation durch die Vertragsparteien in Kraft. 

Panama: Costa Rica Weitere Schranken fallen 

Das Freihandelsabkommen mit den zwei zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama geht weniger weit. Es beinhaltet Liberalisierungsverpflichtungen für den Handel mit Industrieprodukten sowie Basisagrarprodukten, den Handel mit Dienstleistungen und das öffentliche Beschaffungswesen sowie Bestimmungen zu Handelserleichterungen. 

In Bezug auf die Industrieprodukte und die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte gewähren Costa Rica und Panama den EFTA-Staaten Marktzugangsbedingungen, die vergleichbar sind mi  jenen, die sie der EU zugestehen. So sollen im Laufe der Zeit für alle Industrieprodukte und Fisch sowie andere Meeresprodukte die Zölle abgeschafft werden. 

Die EFTA-Minister haben zudem eine Zusammenarbeitserklärung mit Burma (Myanmar) unterzeichnet. Diese sieht ein Dialog zur Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen vor.

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