
VignobleSuisse bestätigt seine Unterstützung für eine neue Zuteilung der Zollkontingentsanteile für Wein nach dem Prinzip der Inlandleistung.
Monika Gerlach
Die Änderung der Zuteilungsmethode für Zollkontingentsanteile für Wein, wonach Importeure ausländischer Weine verpflichtet werden sollen, Anteile an Schweizer Wein zu erwerben, wurde an der Delegiertenversammlung von VignobleSuisse letzte Woche bestätigt. Dieses neue Zuteilungssystem werde es den Schweizer Weinen ermöglichen, sich auf einem offeneren und ausgewogeneren Markt besser zu behaupten.
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In der Medienmitteilung erinnert der Verband, dass der Schweizer Weinmarkt vollständig offen und globalisiert ist. Das seit 2001 nie ausgeschöpfte Zollkontingent erlaube die Einfuhr von 170 Millionen Litern pro Jahr zu reduzierten Zollsätzen und begrenze den Weinimport in keiner Weise. Jeder Importeur könne weiterhin ausserhalb des Kontingents – ohne Mengenbeschränkung – zu niedrigen Zollsätzen Wein importieren.
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Mehrere Lösungsansätze
Da sich der Konsumrückgang in den letzten Jahren beschleunigt habe, befinde sich die Branche in erheblichen Marktschwierigkeiten. Infolgedessen würden die Betriebe in finanzielle Situationen, die ihre Zukunft gefährdeten, geraten. Um aus dieser tiefen Weinbaukrise herauszukommen, wurden seit 2025 laut Mitteilung gemeinsam von VignobleSuisse , dem Branchenverband Schweizer Reben und Weine und dem Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung mehrere Lösungsansätze entwickelt. Dazu gehörten die Marktentlastung, direkte Unterstützung der Weinbaubetriebe, Zielvereinbarungen mit dem Grosshandel, die Anpassung des WTO-Weinzollkontingents unter Einbezug von Schaumweinen, die dauerhafte Sicherung der finanziellen Unterstützung für Verkaufsförderung, die Neudimensionierung der Rebflächen, die Förderung von Exporten und Innovationen sowie schliesslich die Zuteilung des WTO-Weinzollkontingents nach Leistungen zugunsten der Schweizer Produktion.
Diese letzte Massnahme, die laut VignobleSuisse von der Mehrheit der Branche unterstützt werde, erweise sich als die schnellste Lösung für eine Umsetzung ab dem 1. Januar 2028 und entspreche der Notwendigkeit, angesichts der Krise rasch zu handeln. Die anderen oben erwähnten Ansätze werden laut Mitteilung weiterhin ergänzend geprüft, um die Schweizer Winzer nachhaltig zu unterstützen.