
Von etwa einem Dutzend Tieren im Jahr 2010 auf über 300 Wölfe und mehr als 30 Rudel heute.
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Der Bundesrat wird in der Motion beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu verabschieden, die den Abschuss von einzelnen Wölfen oder Rudeln erlaubten, sobald die Wolfspopulation eine vordefinierte Anzahl Tiere erreiche. Dieser Schwellenwert solle in Absprache mit den Kantonen festgelegt werden und die territorialen, umweltbedingten und sozioökonomischen Besonderheiten der einzelnen Regionen berücksichtigen.
Mehr als 300 Wölfe und 30 Rudel
In den letzten Jahren sei laut Regazzi die Wolfspopulation in der Schweiz stark gestiegen: von etwa einem Dutzend Tieren im Jahr 2010 auf über 300 Wölfe und mehr als 30 Rudel heute. Diese Entwicklung belaste die Alpwirtschaft zunehmend und gefährde die traditionelle Weidewirtschaft, besonders in abgelegenen Alpentälern. In einigen Regionen hätten Betriebe bereits aufgegeben oder stünden kurz davor, was auch Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung sowie den Tourismus haben könne.
Die aktuelle Situation werde als nicht mehr tragbar beschrieben. Der Wolfsbestand sei zu hoch und passe nicht zur Kulturlandschaft der Schweiz. Laut dem «Konzept Wolf Schweiz» würden bereits zwölf Rudel ausreichen, um die Art zu erhalten – aktuell gäbe es jedoch ein Vielfaches davon.
Zu langsam und wenig wirksam
Ein Vergleich mit Schweden zeige: Trotz deutlich grösserer Fläche lebe dort eine ähnliche Anzahl Wölfe wie in der Schweiz. Dennoch verfolge Schweden eine aktive Regulierung mit dem Ziel, den Bestand auf etwa 170 Tiere zu reduzieren.
Das bestehende System in der Schweiz, bei dem Abschüsse einzeln bewilligt werden müssten, gelte gemäss Regazzi als zu langsam und wenig wirksam. Nach Wolfsangriffen warten Betroffene oft lange auf Entscheidungen, während Schäden zunehmen würden. Schutzmassnahmen wie Zäune oder Herdenschutzhunde reichten in vielen Fällen nicht aus oder seien schwer umsetzbar.
Proaktives Wolfsmanagement
Gefordert werde deshalb in der Motion ein grundlegender Wandel hin zu einem proaktiven Wolfsmanagement mit klar definierten Beständen. Werde eine festgelegte Obergrenze überschritten, sollen Behörden rasch und unbürokratisch eingreifen können, um Wölfe gezielt zu regulieren. Dabei soll der Bund die Verfahren festlegen und begleiten.
Ziel sei nicht die Ausrottung des Wolfs, sondern ein ausgewogenes Zusammenleben. Der Wolf sei in Europa nicht mehr gefährdet, und sein Schutzstatus wurde bereits angepasst. Deshalb soll – ähnlich wie bei anderen geschützten Arten – ein kontrolliertes Management dafür sorgen, dass sowohl der Artenschutz als auch die Interessen der Landwirtschaft und die Stabilität der Ökosysteme gewährleistet bleiben, so Regazzi.