Situation für teilinvalide Bauern soll verbessert werden

Der Nationalrat will etwas tun für nicht mehr voll arbeitsfähige Bauern. Er nahm am Mittwoch eine Motion mit 87 zu 85 Stimmen an, die verlangt, dass bei der Berechnung des Invaliditätsgrades bei Bauern das Durchschnittseinkommen in der Landwirtschaft berücksichtigt wird.

Der Nationalrat will etwas tun für nicht mehr voll arbeitsfähige Bauern. Er nahm am Mittwoch eine Motion mit 87 zu 85 Stimmen an, die verlangt, dass bei der Berechnung des Invaliditätsgrades bei Bauern das Durchschnittseinkommen in der Landwirtschaft berücksichtigt wird.

Motionär Jakob Büchler (CVP/SG) fordert, dass gewährleistet wird, das ein beschränkt arbeitsfähiger Landwirt zusammen mit der Rente der IV ein angemessenes Einkommen erzielen kann. Damit könne er den Betrieb weiterführen, bis die nächste Generation den Hof übernehmen könne. Es gehe also um eine Überbrückung auf Zeit. 

Sozialminister Alain Berset empfahl vergeblich ein Nein zum Vorstoss. Die Invalidenversicherung (IV) müsse alle Versicherten gleich behandeln und könne gewisse Berufe nicht bevorzugen, sagte er. Die IV sei nicht dafür da, dass Versicherte an der Spitze ihres Betriebes bleiben könnten.

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