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Solothurns spezieller Rinderzuschlag
Im Kanton Solothurn erhalten Talbauern nach wie vor einen Zuschlag, wenn sie trächtige Rinder aus dem Berggebiet zukaufen – eine Fördermassnahme, die es sonst nirgends gibt.
Wenn ein Rind mindestens 16 Monate ununterbrochen in der Bergzone des Kantons Solothurn gehalten wird, kann der Erstkäufer aus dem Talgebiet ein Gesuch für einen Remontierungsbeitrag stellen.
zvg
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