In Spanien ist ein neues Gesetz zur Nahrungsmittel-sicherheitbeschlossen worden. Die Abgeordnetenkammer hat dazu am vorletzten Donnerstag ihre abschliessende Zustimmung gegeben und die Änderungs-vorschläge des Senats akzeptiert. Die Novelle (Änderungsgesetz) muss lediglich noch im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Ziel sei es, den Verbrauchern das Recht auf Nahrungsmittelsicherheit „vom Stall bis auf den Teller“ zu gewährleisten, heisst es in der Begründung des Gesetzes. Es soll Transparenz auf sämtlichen Stufen der Warenkette bis zum Konsumenten herrschen.Umfassendes Informations- und Frühwarnsystem
Den Verbraucherschutz will Madrid unter anderem durch strenge Kontrollen der im eigenen Land erzeugten Ernährungsgüter wie auch der Importprodukte sicherstellen, heisst es in einem Artikel von Agra-Europe (AgE). Dies soll dem Gesetz zufolge auch durch ein umfassendes Informations- und Frühwarnsystem gewährleistet werden,
mit welchem auch der Export spanischer Ernährungsgüter überwacht werden soll. Zugleich setzt die Novelle (Änderungsgesetz) auf die Prävention essbedingter Störungen und unterstreicht die Wichtigkeit, insbesondere für eine gesunde Ernährungsweise von Kindern und Jugendlichen zu werben.
Generelle Regiestrierung
Das neue Gesetz schreibt unter anderem eine generelle Registrierung
sämtlicher Ernährungsgüter und Futtermittel sowie den Aufbau eines umfassenden Informationssystems mit dem Ziel vor, die Daten des Berufsstandes, der Wissenschaft und der Behörden zu koordinieren und gegenseitig austauschen zu können. Darüber hinaus ist ein umfassendes Netz von Untersuchungslabors vorgesehen.
Ein weiterer Themenschwerpunkt der Novelle ist die wachsende Fettleibigkeit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Madrid will Massnahmen entwickeln, um Jugendliche, vorrangig in den Schulen, über Ernährungsfragen besser aufzuklären. In Schulen soll der Verkauf von Nahrungsmitteln und Getränken mit einem hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren, Salz oder Süssungsmitteln untersagt werden.