Spekulationsstopp: Bäuerinnen mit Stimmfreigabe

Der Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBLV) äussert sich zu zwei Volksinitiativen vom 28. Februar 2016. Bei der Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ bezieht der SBLV Stellung und empfiehlt mehrheitlich, diese Initiative anzunehmen, heisst es in einer Mitteilung.

ats |

Der Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes (SBLV) äussert sich zu zwei Volksinitiativen vom 28. Februar 2016. Bei der Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ bezieht der SBLV Stellung und empfiehlt mehrheitlich, diese Initiative anzunehmen, heisst es in einer Mitteilung.

Die Familie ist und bleibe das Fundament unserer Gesellschaft. Mit der Abschaffung der Heiratsstrafe soll im Steuerrecht eine diskriminierende Regelung gegenüber eingetragenen und verheirateten Paaren aufgehoben werden.

Gegen Heiratsstrafe

Obwohl Ehepaare im Vergleich zu Konkubinatspaaren in den Genuss von bestimmten Steuererleichterungen kommen (milderer Tarif, ehespezifische Abzüge), werden sie durch das Zusammenrechnen der Einkünfte steuerlich benachteiligt. Bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlen sie mehr Steuern.

Das Steuerrecht solle die steuerpflichtige Person in der Wahl des für sie geeigneten Familien- oder Lebensmodells nicht beeinflussen, sondern sich möglichst neutral auf die verschiedenen Lebenskonstellationen auswirken. Dies treffe auf die direkte Bundessteuer heute noch nicht in allen Bereichen zu. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Ehe- und Konkubinatspaaren soll daher beseitigt werden."Wir empfehlen deshalb, am 28. Februar ein Ja in die Urne zu legen", ist aus der Mitteilung zu entnehmen

Stimmfreigabe für Spekulationsstopp

Der SBLV beschliesst für die Volksinitiative „Spekulationsstopp – Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“mehrheitlich Stimmfreigabe. Das Anliegen der Initianten und Initiantinnen sei berechtigt und verdient eine vertiefte Auseinandersetzung. Die Initiative greift das sehr wichtige Thema der Ernährungssicherheit auf.

Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln zur Gewinnmaximierung seien abzulehnen und ethisch nicht vertretbar. "Wir als Bäuerinnen und Landfrauen sind als Frauen, als Familienmütter und als Nahrungsmittelproduzentinnen in der geeigneten Position, um deutlich zu sagen: Mit Nahrungsmitteln spielt man nicht!"

In einem Land wie dem unseren, wo Überfluss herrscht, ist das erst recht nicht zu verantworten. Es wäre wichtig, wenn weltweit Regeln akzeptiert würden, die die Spekulation mit Nahrungsmitteln begrenzen und in vertretbare Bahnen lenken.

Spekulation schwer zu beurteilen

Die Auswirkungen der Spekulation mit Nahrungsmitteln auf die Preiswirkung seien jedoch schwer zu beweisen, und die Trennung von Finanzierung und Investition von der Spekulation ist kaum zu vollziehen. Ausserdem sei  zu bezweifeln, wie viel Wirkung ein Spekulationsverbot allein in der Schweiz auf die weltweite Situation hätte.

Eine Verlagerung der Geschäfte ins Ausland wäre leider wahrscheinlich. Eine Annahme der Initiative hätte deshalb vermutlich grosse Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und damit auch auf die finanziellen Möglichkeiten des Bundes, aber wenig Wirkung im Kampf gegen den Hunger in der Welt.

Trotzdem wäre es wichtig, ein starkes Signal an die Verantwortlichen zu senden. Der Grundgedanke der Ökonomie, welcher auf ständigem Wachstum basiert, kommt an seine Grenzen. Handel und Wirtschaft wachsen fortwährend, aber die Armut und der Hunger in der Welt verringern sich kaum.

Der Bundesrat wird ermuntert, sich für die weltweite Einführung von Regeln stark zu machen, um bei Handel und Verkauf von Nahrungsmitteln mehr Transparenz und damit mehr Kontrolle zu erwirken.

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