Ständerat gegen AHV-Beiträge auf «digitalen» Trinkgeldern

Der Ständerat will auf Trinkgelder weiterhin keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern erheben. Er hat am Montag eine entsprechende Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) angenommen.

sda |

Die kleine Kammer hiess den Vorstoss mit 42 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung gut. Als Nächstes muss sich der Nationalrat damit befassen.

Ungleichbehandlung

Rieder verlangt mit seiner Motion Änderungen am Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und am Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. Hintergrund ist, dass Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rahmen der AHV-Reform 2030 prüfen lässt, ob elektronisch gewährte Trinkgelder generell steuer- und beitragspflichtig werden sollen.

Rieder argumentiert, dies führe zu einer Ungleichbehandlung. Denn in bar bezahlte Trinkgelder blieben damit abgabefrei, es sei denn, sie machten einen wesentlichen Anteil des Lohns aus. Dagegen müsste das Personal auf digital erhaltene Zuwendungen Sozialabgaben und Einkommenssteuern zahlen.

Die Höhe von Trinkgeldern sei unregelmässig und kaum vorherzusehen, warb Fabio Regazzi (Mitte/TI) für die Motion. Rieders Forderung schaffe Rechtssicherheit. Pierre-Yves Maillard (SP/VD) sagte, auch die Gewerkschaften wollten bei der heutigen Praxis bleiben. Der Grundlohn müsse ausreichen, damit jemand seine Rechnungen bezahlen könne, unterstrich der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).

Bundesrat: Arbeitnehmende sozial absichern

Der Bundesrat ist gegen die Motion. Es gehe darum, Arbeitnehmende sozial abzusichern und dafür zu sorgen, dass jeder verdiente Franken in die Rentenberechnung einfliesse. In einigen Fällen spreche man von 20 bis 30 Prozent des Einkommens, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rat. Auch verändere sich der Charakter des Trinkgeldes, wenn bei Kartenzahlungen systematisch nach einem Trinkgeld gefragt werde.

Die Landesregierung warnte zudem, eine Annahme des Vorstosses würde zu einer generellen Beitragsbefreiung aller Trinkgelder führen. Dies gelte auch in Extremfällen, die heute unbestritten der Beitragspflicht unterstünden. Dies würde Missbräuche begünstigen, wandte sie ein.

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