Ständerat will Tiermehl-Fütterungsverbot nicht lockern

Anders als der Nationalrat will der Ständerat die Verfütterung von Schlachtabfällen an Tiere nicht wieder zulassen. Er hat sich am Dienstag einstimmig gegen eine Motion des Aargauer SVP-Nationalrats Hansjörg Knecht ausgesprochen.

Anders als der Nationalrat will der Ständerat die Verfütterung von Schlachtabfällen an Tiere nicht wieder zulassen. Er hat sich am Dienstag einstimmig gegen eine Motion des Aargauer SVP-Nationalrats Hansjörg Knecht ausgesprochen.

Nach den Erfahrungen mit der Tierkrankheit BSE will er nicht riskieren, dass Rindviehfutter wieder verunreinigt wird. Eine strikte Trennung der Verarbeitungswege sei kaum praktikabel und sehr teuer, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE) namens der Gesundheitskommission. Sie warnte davor, wieder in die katastrophale Situation der 1990er-Jahre zurückzufallen.

Bundesrat warnt

In der Schweiz gilt seit dem Jahr 2000 ein Tiermehl-Fütterungsverbot. Dieses war als Reaktion auf Fälle von Rinderwahnsinn (BSE) eingeführt worden. Knecht hatte argumentiert, angesichts der sich verteuernden Eiweiss-Preise auf dem Weltmarkt sei es sei an der Zeit, die einheimischen Eiweisse zu nutzen.

Auch der Bundesrat warnte vor einer neuen Gefährdung der Tiergesundheit. Er sei aber nicht grundsätzlich gegen eine gewisse Lockerung, allerdings nur unter eingeschränkten Bedingungen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.

Kannibalismusverbot

In Frage kommen für den Bundesrat als Rohstoffe nur gesundheitlich unbedenkliche Schlachtnebenprodukte von Schweinen zur Fütterung von Geflügel und umgekehrt. Das Kannibalismusverbot soll aus wissenschaftlichen und ethischen Gründen in Kraft bleiben.

Der Bundesrat hatte aufgrund der nur noch sporadisch auftretenden BSE-Fälle bereits 2012 eine Lockerung des Tiermehl-Fütterungsverbots in Aussicht gestellt.

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