Pelzinitiative: Kommission unterstützt Gegenvorschlag

Der Import von und der Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzen sollen in der Schweiz verboten werden. Die Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission befürwortet entsprechende Gesetzesänderungen. Und sie empfiehlt ein Nein zur Pelzinitiative.

sda |

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelzinitiative)' mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Handelsverbot

Der Bundesrat schätzt die Initiative als handelspolitisch problematisch ein, will das Anliegen aber mit Änderungen im Tierschutzgesetz aufgreifen. Mit einem Handelsverbot auch innerhalb der Schweiz will er dabei weitergehen als die Initiative, die nur ein Importverbot vorsieht.

Bei der Definition von «tierquälerisch» will sich der Bundesrat auf die internationalen Leitprinzipien der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) stützen. Eine knappe WBK-S-Mehrheit will, dass er sich zusätzlich an international anerkannten Regelwerken und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert.

Mit Stichentscheid von Präsident Matthias Michel (FDP/ZG) beschloss die WBK-S zudem, dass importierte Pelze von einer von der Schweizer Akkreditierungsstelle anerkannten Stelle zertifiziert werden müssen. Diese muss gemäss Mitteilung bescheinigen, dass die Pelze nicht mit tierquälerischen Methoden erzeugt worden sind.

Nationalrat für Gegenvorschlag

Minderheiten wollen auf die zwei Ergänzungen verzichten, um das Zertifizierungsprogramm des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) möglichst zügig einsetzen zu können. Die Pelzinitiative selbst empfiehlt die WBK-S zur Ablehnung, und zwar mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Minderheit will ein Ja.

Der Nationalrat nahm den Gegenvorschlag zur Pelzinitiative im September 2025 mit deutlichem Mehr an. Der Ständerat befasst sich voraussichtlich in der kommenden Herbstsession damit. Das Initiativkomitee hat bereits angekündigt, sein Begehren zurückzuziehen, sollte es einen griffigen Gegenvorschlag dazu geben.

Da es dem Bundesrat ein Anliegen ist, rasch zu handeln, hat er bereits ein Importverbot auf Verordnungsstufe erlassen. Demnach dürfen tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ab 1. Juli 2029 nicht mehr eingeführt und ab dem 1. Juli 2030 nicht mehr verkauft werden. Die Übergangsfrist soll der Branche Zeit für die Umstellung geben.

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