
Beim Fressen beginnt der Wolf meist mit der Öffnung des Bauchraumes. Die inneren Organe werden vor dem Muskelfleisch bevorzugt, jedoch nicht der Magen und der Darm. Bei vollständiger Verwertung des Beutetiers bleiben am Ende nur die großen Knochen übrig.
Pixabay
Mit 6 zu 4 Stimmen sagt die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S) Ja zum entsprechenden Vorstoss von Mitte-Ständerat Fabio Regazzi (TI), wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Nationalrat hatte die Motion im Sommer 2025 angenommen.
Alpwirtschaft stärken
Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sind solche Vergrämungsmassnahmen notwendig, um Nutztiere besser vor Wolfsangriffen zu schützen und die Alpwirtschaft zu stärken. Damit gemeint sind gezielte Schüsse in Wolfsnähe, um bei den Tieren Angst auszulösen und sie somit gezielt von Gebieten fernzuhalten.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Das Verschiessen von nicht tödlicher Munition zur Vergrämung von Wölfen, beispielsweise Gummigeschossen, setze den Einsatz von Waffen voraus, aus denen jederzeit auch scharfe Munition verschossen werden könne. Von Ausnahmen abgesehen, verbiete das Waffengesetz das Mitführen und Verwenden solcher Waffen im öffentlichen Raum.
Bund dagegen
Erfahrungen in den Kantonen mit dem Einsatz von Gummischrot gegen Wölfe zeigen laut der Landesregierung, dass diese Munition nur bei einer Distanz von weniger als 25 Metern wirksam ist. Solch nahe Wolfsbegegnungen träten jedoch so selten auf, dass diese Vergrämungsmethode kaum zielführend erscheine.
Wölfe können heute vorbeugend geschossen werden, bevor sie Schäden anrichten. Laut dem Bund liegt die Zahl der Nutztierrisse heute nach einer Spitze von 2022 nun wieder auf dem Niveau von 2021, als der Wolfsbestand in der Schweiz bei zehn bis fünfzehn Rudeln lag. Dies führt der Bund unter anderem auf höhere finanzielle Mittel für den Herdenschutz zurück.