Produzenten, die mit Biogas Strom erzeugen, müssen ab 2014 eine Mineralölsteuer zahlen. Dafür soll Biogas zur Stromerzeugung von den gleichen Steuererleichterungen profitieren wie Biogas, welches im Strassenverkehr eingesetzt wird.
Die Steuererleichterungen sind an ökologische und soziale Mindestanforderungen gebunden. Die entsprechende Verordnungsänderung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch gutgeheissen. Sie tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
Damit wird Biogas, das zur Stromerzeugung eingesetzt wird, dem im Strassenverkehr verwendeten Biogas gleichgestellt, heisst es in einer Medienmitteilung der Oberzolldirektion. Ausserdem werde die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für den erzeugten Strom aus Biogas an die Nachhaltigkeitsanforderungen der Mineralölsteuerverordnung gekoppelt.