Swissness: Liechtensteins Bauern werden Schweizer

Das Fürstentum Liechtenstein ist erfreut über die Ausgestaltung der Swissness-Regelung, die in der Sommersession von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde. Liechtensteinische Betriebe für Naturprodukte und Lebensmittel dürfen demnach weiterhin als Schweizer Produzenten auftreten.

sda |

Das Fürstentum Liechtenstein ist erfreut über die Ausgestaltung der Swissness-Regelung, die in der Sommersession von den eidgenössischen Räten verabschiedet wurde. Liechtensteinische Betriebe für Naturprodukte und Lebensmittel dürfen demnach weiterhin als Schweizer Produzenten auftreten.

Das für diese Wirtschaftsbereiche in der Swissness-Regelung geltende geografische Gebiet der Schweiz beziehe das Staatsgebiet des Fürstentums Liechtensteins ein, teilte die Regierung in Vaduz am Freitag mit. Der Einbezug Liechtensteins sei vom Bundesrat auf ihren Antrag vorgenommen worden. Die Swissness-Regelung dient dem Schutz der Marke «Schweiz». 

Bundesrat für Einbezug Liechtensteins

Der Grund: Viele Betriebe im Fürstentum vermarkten ihre Produkte seit Langem mit Labels wie «Suisse Garantie» oder «Bio Suisse» und der Zusatzangabe «Hergestellt im Fürstentum Liechtenstein aus Schweizer Rohstoffen». Sie befürchteten, dass ihnen durch die Swissness-Regelung der Marktzugang in der Schweiz, mit der das Fürstentum eine Zollunion hat, erschwert wird. 

Die erweiterte Definition des schweizerischen Gebietes rechtfertige sich gemäss der Botschaft des Schweizer Bundesrates aus mehreren Gründen, schreiben die Liechtensteiner. Der Einbezug des Fürstentums in landwirtschaftlichen Belangen entspreche einer langen Tradition, zahlreiche Schweizer Vorschriften würden in Liechtenstein gelten. 

Das Fürstentum beteilige sich finanziell bei schweizerischen Massnahmen in Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse und sei in aussenwirtschaftliche Verträge der Schweiz mit eingebunden. 

Industrielle Produkte liechtensteinisch

Weiter habe der Bundesrat festgehalten, dass in der Landwirtschaft und der Lebensmittelbranche ein gemeinsamer Beschaffungs- und Absatzmarkt bestehe. Weder liechtensteinische noch schweizerische Unternehmen der Lebensmittelindustrie unterschieden zwischen Rohstoffen aus dem Fürstentum und Rohstoffen aus der Schweiz. 

Der Einbezug in die Swissness-Regelung gilt denn auch nur für diese Wirtschaftszweige. Weiterhin als liechtensteinisch gelten Betriebe, die industrielle und «andere Produkte» herstellen. In diesen Wirtschaftssegmenten herrschten andere Bestimmungen für den Marktzugang und andere Usancen, schreibt die Liechtensteiner Regierung. Daher habe die Wirtschaft im Fürstentun keine Notwendigkeit eines Einbezugs gesehen.

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