Swissness-Vorlage unter Dach und Fach - Parlament sagt in Schlussabstimmung Ja

Das Parlament hat auch in der Schlussabstimmung der Swissness-Vorlage zugestimmt. Das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben ist demnach unter Dach und Fach.

Daniel Etter/Daniel Salzmann |

Das Parlament hat auch in der Schlussabstimmung der Swissness-Vorlage zugestimmt. Das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben ist demnach unter Dach und Fach.

Nach jahrelangem Hin und Her ist die Swissness-Vorlage nun beschlossene Sache. In der Schlussabstimmung am Freitag sagte der Nationalrat mit 135 zu 47 Stimmen und der Ständerat mit 26 zu 13 Stimmen Ja zur Revision des Markenschutzgesetzes. Für Lebensmittel sieht die Vorlage vor, dass 80 Gewichtsprozente bei den Rohstoffen aus der Schweiz stammen müssen, um es mit dem Schweizer Kreuz auslobt zu dürfen. Milchprodukte müssen dafür gar 100% Schweizer Milch enthalten.

Bauernverband erfreut

Für Rohstoffe, die nicht in der Schweiz angebaut werden können, und für den Fall von schlechten Ernten sieht die Vorlage Ausnahmen vor. Auch gehen Rohstoffe, bei denen der Selbstversorgungsgrad unter 50% liegt, nur zur Hälfte in die Rechnung ein, solche mit einer Inlandversorgung von unter 20% werden nicht gezählt.

Erfreut über die vom Parlament klar beschlossene, relativ strikte Swissness-Vorlage zeigt sich der Schweizerische Bauernverband (SBV). «Endlich wurde eine Lösung gefunden, um den Missbrauch einzudämmen», schreibt er. Das Vertrauen in die Marke Schweiz der Konsumenten im In- und Ausland sei wertvoll und deshalb müsse ihm Sorge getragen werden. Der SBV verzichtet nun darauf, die als Vorbeugung bereits beschlossene Swissness-Volksinitiative zu lancieren, und fordert  eine rasche Umsetzung.

Fial unzufrieden

Unzufrieden zeigen sich Verarbeitungsbetriebe. Schliesslich ist die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial) mit ihrem Anliegen, bei den Lebensmitteln einzig auf die Verarbeitung in der Schweiz abzustellen, gescheitert. Schweizer Erdbeerkonfitüre ohne Schweizer Erdbeeren oder ein Schweizer Fertigfondue mit ausländischem Käse und Wein sind mit dem neuen Markenschutzgesetz nicht möglich.

Konsumenten auch erfreut

Das war vor allem auch ein Anliegen der Konsumenten. An vorderster Front setzte sich die Stiftung für Konsumentenschutz  dafür ein, dass das Swissness-Projekt in Zukunft für Schweizer Produkte sorgen wird, welche den Namen «Schweiz» verdienen. Jetzt dürfe das glaubhafte Markenschutz-Gesetz nicht auf Verordnungsebene ausgehebelt und verwässert werden.

Der Gewerbeverband und Economiesuisse bekämpften die Vorlage. Neben dem strengen Schutz bei den Lebensmitteln störten sie sich daran, dass bei industriellen Produkten 60% der Wertschöpfung in der Schweiz passieren muss. Beide Verbände teilen aber auf Anfrage mit, dass sie kein Referendum ergreifen wollen.

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