TG: Bei Wildschäden wird gespart

Der Kanton Thurgau kommt für Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen nur noch auf, wenn der Schadensbetrag über 200 Franken liegt. Dies berichtet die Thurgauer Zeitung.

Der Kanton Thurgau kommt für Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen nur noch auf, wenn der Schadensbetrag über 200 Franken liegt. Dies berichtet die Thurgauer Zeitung.

Bisher lag die Schwelle für Entschädigungen bei 100 Franken, neu beträgt sie 200 Franken. Der Kanton wolle mit der neuen Regelung pro Jahr 20'000 Franken auf Kosten der Bauern sparen, schreibt die Thurgauer Zeitung in ihrer Ausgabe von letztem Samstag.

Der Thurgauer Bauernverband akzeptiere diesen Beitrag zur kantonalen Sanierung des Finanzhaushaltes, erklärte Verbands-Präsident Markus Hausammann gegenüber der Zeitung. Falls aber im Grossen Rat das Sparpaket aufgeschnürt werde, so beurteile der Bauernverband die Massnahmen wieder neu.

Der Kanton Thurgau zahlt auch mit der neuen Regelung noch besser als andere Kantone. Zudem existiert kein Selbstbehalt. Jährlich werden im Kanton rund 750 Schadenfälle bekannt, die Schadenssumme an Kulturland und Wald beträgt rund 400'000 Franken.

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