Tiefkühlprodukte auch offen verkaufen

Tiefgefrorene Lebensmittel sollen in der Schweiz auch offen verkauft werden können. Die zuständige Kommission des Ständerats empfiehlt eine entsprechende Motion zur Annahme. So könne bei der Verpackung gespart werden.

Nach dem Nationalrat empfiehlt auch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S), dass die Hygieneverordnung zu tiefgefrorenen Lebensmitteln angepasst wird. Der Entscheid zum Offenverkauf von Tiefkühlprodukten fiel in der Kommission einstimmig, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Auch der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme. Eingereicht wurde der Vorstoss von FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (ZH). Die EU kennt bei tiefgefrorenen Lebensmitteln kein solches explizites Verbot wie die Schweiz. Die EU-Verordnung regelt nur die Lieferung an den Endverbraucher, nicht aber den Offenverkauf.

Das Geschäft geht an den Ständerat.

Kommentare (1)

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  • Walter Strupler | 30.04.2021
    Was versteht man unter Offenverkauf? Irgendwie muss das doch angeschrieben und eingepackt sein. Wie nimmt man das in die Hände?

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