Tierärzte: Flexiblere Pikettdienste

Tierärztinnen und Tierärzte profitieren ab Mitte Januar 2018 von flexibleren Regeln für Pikettdienste. Der Bundesrat hat eine Verordnung zum Arbeitsgesetz entsprechend angepasst.

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Tierärztinnen und Tierärzte profitieren ab Mitte Januar 2018 von flexibleren Regeln für Pikettdienste. Der Bundesrat hat eine Verordnung zum Arbeitsgesetz entsprechend angepasst.

Für Tierarztpraxen und Tierkliniken war bisher nur die bewilligungsbefreite Nacht- und Sonntagsarbeit für Notfalldienste und die Versorgung von kranken Tieren vorgesehen. Neu ist es ihnen erlaubt, einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin immer am gleichen Wochentag zum Pikettdienst einzuteilen. Diese Anpassungen drängten sich auf, weil es bei den Tierärzten immer weniger Einzelpraxen gibt mit einem Betriebsinhaber, der rund um die Uhr verfügbar ist.

Für kleine Tierarztpraxen mit nicht mehr als vier angestellten Tierärzten, die in Randregionen liegen oder fachlich spezialisiert sind, werden weitergehende Flexibilisierungen vorgesehen. Es fehlt in diesen Fällen oft an den notwendigen personellen Ressourcen für den Pikettdienst, schreibt der Bundesrat. In solchen Situationen kann die Anzahl Pikettdienste pro angestellte Tierärztin oder angestellter Tierarzt auf 10 pro 4 Wochen erhöht werden, solange im jährlichen Durchschnitt nicht mehr als 7 Pikettdienste mit Einsatz pro Monat geleistet werden. Mit dieser Einschränkung bleibt der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden gewährleistet.

 Die Änderung tritt am 15. Januar 2018 in Kraft. Die neuen Bestimmungen wurden in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erarbeitet.

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