Tiermehl: SR-Kommission gegen Lockerung des Fütterungsverbots

Die Verfütterung von Schlachtabfällen an Tiere soll in der Schweiz nicht wieder zugelassen werden. Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) will nach den Erfahrungen mit der Tierkrankheit BSE nicht riskieren, dass Rindviehfutter wieder verunreinigt wird.

sda |

Die Verfütterung von Schlachtabfällen an Tiere soll in der Schweiz nicht wieder zugelassen werden. Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) will nach den Erfahrungen mit der Tierkrankheit BSE nicht riskieren, dass Rindviehfutter wieder verunreinigt wird.

Sie hat eine Motion des Aargauer SVP-Nationalrats Hansjörg Knecht einstimmig abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Der Nationalrat hatte den Vorstoss letzten Herbst mit deutlicher Mehrheit angenommen.

In der Schweiz gilt seit dem Jahr 2000 ein Tiermehlfütterungsverbot. Dieses war als Reaktion auf Rinderwahnsinn-Fälle (BSE) eingeführt worden. Knecht hatte argumentiert, angesichts der sich verteuernden Eiweiss-Preise auf dem Weltmarkt sei es sei an der Zeit, die einheimischen Eiweisse zu nutzen. Schlachtnebenprodukte sollten deshalb unter «vernünftigen Anforderungen» wieder für die Tierfütterung zugelassen werden.

Der Bundesrat hatte bereits Anfang 2012 signalisiert, dass er aufgrund der nur noch sporadischen BSE-Fälle eine Lockerung des Fütterungsverbots ins Auge fasse. Die Regierung will dies aber nur unter strengen Auflagen und zusammen mit der EU tun. In Frage kommen für den Bundesrat als Rohstoffe nur gesundheitlich unbedenkliche Schlachtnebenprodukte von Schweinen zur Fütterung von Geflügel und umgekehrt. Das Kannibalismusverbot soll aus wissenschaftlichen und ethischen Gründen in Kraft bleiben.

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