Der Schweizer Tierschutz unterstützt mehrheitlich die vom Bundesamt für Veterinärwesen vorgeschlagenen Änderungen der Tierschutzverordnung. Auf Unverständnis stösst die Lockerung des Stacheldrahtverbots auf Pferdeweiden.
Aufgrund neuer Vorschriften im Tierschutzgesetz, beschlossen im Frühjahr vom Parlament, müssen auch die Ausführungsbestimmungen der Tierschutzverordnung geändert werden. Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst die „zahlreichen Detailverbesserungen“, wie es in einer Mitteilung heisst.
Die klare Regelung verbotener Handlungen bei Pferden und Viehausstellungen werden positiv gewertet. So soll beim Umgang mit Pferden die Rollkur sowie das Barren als verboten aufgeführt werden. Bei den Viehausstellungen soll das Zukleben und Leimen von Zitzen oder auch lange Zwischenmelkzeiten untersagt werden. Die Verbände seien „bisher nicht in der Lage oder nicht gewillt, ihre eigenen Vorgaben auch durchzusetzen“, betont der STS.
Nicht im Sinne des STS ist beim Revisionsentwurf das Zulassen von Stacheldraht als Umzäunung von Pferdeweiden in Ausnahmefällen. Dies betrifft insbesondere die weitläufigen Weiden im Jura. Am Stacheldrahtverbot, welches im Jahre 2008 eingeführt wurde, müsse „ohne Wenn und Aber“ festgehalten werden. Dieses Zaunsystem gefährde Haus- und Wildtiere gleichermassen und berge für das Fluchttier Pferd „aussergewöhnlich hohe Verletzungsgefahren“.
Zudem würden „wirkliche Verbesserungen im Bereich der Nutztierhaltung wie auch bezüglich der Haltung von Wildtieren in Gefangenschaft“ weiterhin fehlen, lässt der STS verlauten.