Tierschutz: «Nein zum revidierten Jagdgesetz»

Am 8. Mai 2020 ist die Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung eröffnet worden. Der Schweizer Tierschutz (STS) hat den Verordnungsentwurf gesichtet und warnt vor einem Rückschritt beim Tier- und Artenschutz in der Schweiz.

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Am 8. Mai 2020 ist die Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung eröffnet worden. Der Schweizer Tierschutz (STS) hat den Verordnungsentwurf gesichtet und warnt vor einem Rückschritt beim Tier- und Artenschutz in der Schweiz.

Am 27. September 2020 wird über die Revision der Jagdverordnung abgestimmt. Selbst dort, wo im Verordnungsentwurf positive Aspekte erkennbar seien, etwa bei der Bestandesregulierung von Luchs, Biber, Graureiher und Gänsesäger, sei der Schutz dieser Arten mehr als unsicher, schreibt der STS in einer Mitteilung. Denn die Verordnung schliesse Einzelmassnahmen, also den Abschuss einzelner Tiere, keineswegs aus.

Da die Verordnung auch Abschüsse geschützter Tiere in Schutzgebieten erlaube, seien Wolf und Steinbock bald nicht mehr sicher, schreibt die Tierschutzorganisation. Weiterhin erlaubt bleibe auch die Baujagd, deren Verbot der STS schon lange fordere, und auch Treibjagden würden nicht beschränkt. Deshalb fordert der STS ein «Nein zum revidierten Jagdgesetz».

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